Bahn-Suche irreführend: Gericht verbietet "Schnellste Verbindung"

Von der Option "Schnellste Verbindung anzeigen" bei der Suche der Deutschen Bahn kann man laut Gerichtsurteil als Ergebnis nicht die Strecke mit der besten Reisezeit erwarten. Nach Ansicht der Richter ist dies irreführend und so nicht zulässig. Die Option wird untersagt.
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OLG gegen Bahn: 'Schnellste Verbindung' untersagt

Es ist eine klare Ansage, die das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) an die Bahn macht: Wie das Gericht am Montag mitteilte, untersagt man dem Unternehmen mit Beschluss vom 21. September 2023, die Option "Schnellste Verbindung anzeigen" in der bisherigen Form weiterzuverwenden. Die Bahn muss jetzt Fahrplaninformationen und Reiseauskunft über www.bahn.de und in der App DB Navigator entsprechend anpassen.

Bisher war bei einer Suche die beanstandete Option standardmäßig ausgewählt. Als Ergebnis gibt die Bahn dann zunächst meist drei Verbindungen aus. Bei Angabe einer Abfahrtszeit ermittelt der zugrunde liegende Algorithmus zunächst die absolut schnellste Verbindung. Danach erfolgt aber nur eine zeitliche Vorwärtssuche.


Bei dieser Suche hat sich die Bahn demnach dazu entschieden, Verbindungen, deren Abfahrtszeit vor jenen der absolut schnellsten Verbindung liegt, überhaupt nicht darzustellen, auch wenn diese schneller sind als die im aktuellen System als "zweitschnellste Verbindung" angezeigte Option.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Ausgehend von der schnellsten Verbindung von einer Stunde führt das aktuelle System dazu, dass einem die nur eine Minute davorliegende Verbindung mit einer Dauer von 1:01 Stunden gar nicht angezeigt wird. Die eine Minute nach der schnellsten Verbindung abfahrende Verbindung mit einer Dauer von 2:00 Stunden wird dagegen als "zweitschnellste Verbindung" ausgewiesen.

"Verbraucher werden (...) davon ausgehen, dass es sich bei den angezeigten Verbindungen, wie beworben, um die (...) schnellsten Verbindungen zu ihrer Suchanfrage handelt, auch weil das primäre Ziel des Verkehrs bei einer Verbindungsabfrage ist, möglichst schnell von A nach B zu kommen", führt das OLG zu seiner Entscheidung aus. Das Urteil ist nicht anfechtbar.

Zusammenfassung
  • OLG Frankfurt untersagt DB Option "Schnellste Verbindung anzeigen"
  • Richter: Bisherige Ausgestaltung der Option ist irreführend
  • DB muss Fahrplaninformationen und Reiseauskunft anpassen
  • Bisherige Suche ignorierte schnellere Verbindungen mit früherer Abfahrt
  • Verbraucher erwarten tatsächlich schnellste Verbindungen
  • Urteil ist nicht anfechtbar und bindend für DB

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