Schlappe vor Gericht für Zero-Rating-Tarife von Telekom und Vodafone

Der Streit um sogenannte - mittlerweile abgeschaffte - Zero-Rating-An­ge­bote von Telekom und Vodafone geht weiter. Die Verbraucherzentrale hat vor Gericht jetzt bestätigt bekommen, dass Kunden bei der Um­stel­lung auf Sonderkündigungsrechte hätten hingewiesen werden müssen.
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Verschlechterung für Kunden

Die Verbraucherschützer streiten sich dabei schon länger mit Vodafone um die Konse­quenzen, die die Einstellung des Vodafone Pass mit sich brachten.

Anfang 2021 war bereits klar, dass Vodafone und die Telekom, die beide ähnliche Zero-Rating-Portfolios für Mobilfunk-Kunden anboten, die Ungleichbehandlung verschiedener Onlinedienste bei der Anrechnung auf ein Datenvolumen einstellen mussten. Das ergab sich mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), woraufhin die Bundesnetzagentur derartige Angebote wegen Verstoßes gegen die Netzneutralität untersagte.


Der Vodafone Pass wurde zum 31. März 2023 eingestellt und betroffene Kunden erhielten von dem Anbieter für die restliche Vertragslaufzeit Extra-Volumen.

Aber: Sonderkündigungsrecht "fehlte"

Was Vodafone aber unterließ, war die Kunden auf die Möglichkeit zur Kündigung des Vertrages hinzuweisen, was die Verbraucherzentrale NRW auf den Plan rief.

Nun wurde vom Ober­landes­gericht Düssel­dorf in der nächsten Instanz im Sinne der Verbraucher­zentrale entschieden: "Die Streichung der Option stellt eine einseitige und nachteilige Vertragsänderung dar und verlangt daher gemäß § 57 Abs. 1 TKG eine Sonderkündigungsmöglichkeit für die betroffenen Verbraucher, sofern keine Ausnahme vorliege", heißt es da.

"Das Gericht stellte fest, dass sich Vodafone auf keinen Ausnahmetatbestand berufen könne, da der EuGH zwar Zero-Rating-Dienste für europa­rechts­widrig erklärt habe, die von Vodafone gewählte Umsetzung jedoch nicht zwingend sei. Dem Anbieter hätten mehrere Anpassungs­möglich­keiten zur Verfügung gestanden, wie etwa die Gewährung eines unbegrenzten Datenvolumens, um den Wegfall der Option zu kompensieren", erläuterten die Verbraucherschützer.

Über die Konsequenz aus dieser neuen Entscheidung wird man aber vermutlich nicht allzu schnell etwas erfahren. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig und Vodafone wartet noch das Hauptsacheverfahren ab.

Ähnlich könnte es auch in dem gesonderten Verfahren gegen die Telekom weitergehen. Auch dort hatten sich die Verbraucherschützer für bessere Kundenrechte nach dem Wegfall der Option eingesetzt und waren in der ersten Instanz gescheitert. Es wird erwartet, dass der Ausgang des Verfahrens gegen Vodafone dann auch zu einer erneuten Gerichtsverhandlung gegen die Telekom führen wird.

Zusammenfassung
  • Streit um abgeschafftes Zero-Rating-Angebot von Vodafone
  • Kunden hätten auf Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden müssen
  • Vodafone und Telekom mussten Zero-Rating-Dienste einstellen
  • Vodafone Pass wurde zum 31. März 2023 eingestellt
  • Vodafone unterließ Hinweis auf Kündigungsmöglichkeit
  • OLG Düsseldorf entschied zugunsten der Verbraucherzentrale
  • Urteil nicht rechtskräftig, Vodafone wartet Hauptsacheverfahren ab


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