Vertragsklauseln: Sport-Streamer Dazn erleidet Schlappe vor Gericht
Der Sport-Streaming-Dienst Dazn hat in den vergangenen Jahren eine aggressive Expansion betrieben und das mit Erfolg. 2022 folgte eine Preiserhöhung, bei der die laufenden Kosten für ein Abo verdoppelt wurden. Nun musste das Unternehmen eine AGB-Niederlage einstecken.
Anfang des Vorjahres gab es für viele DAZN-Abonnenten einen ordentlichen Schock, denn der Sport-Streaming-Dienst erhöhte seine Preise, und zwar um gleich 100 Prozent. Damit einher gingen auch neue Nutzungsbedingungen, doch gegen die klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) - erfolgreich.
Denn wie der vzbv schreibt, hat das Landgericht München I in seinem Urteil (PDF) die Verwendung von insgesamt neun von zwölf beanstandeten Vertragsklauseln in den AGB untersagt. Die vielleicht wichtigste Entscheidung des LG ist, dass die Preisanpassungsklausel von DAZN unwirksam ist. Denn die sah vor, dass der Streaming-Dienst den Preis auch an sich verändernde Marktbedingungen anpassen konnte.
Praktisch wohl kaum relevant, aber rechtlich durchaus bedenklich war die Klausel zur Beschreibung des Leistungsgegenstandes. DAZN selbst definiert sich als Online-Videodienst, der u. a. die Übertragung von Sportereignissen und deren Zusammenfassungen bietet.
Der VZBV erklärt: "Die Nutzungsbedingungen sahen vor, dass die Gestaltung und die Verfügbarkeit dieser Vertragsinhalte mit der Zeit variieren könnten. Das Landgericht sah darin ein einseitiges Variationsrecht, das DAZN ermögliche, den Vertrag so weit abzuändern, dass überhaupt keine Sportveranstaltungen mehr übertragen würden." Auch das wertete das Gericht als unzumutbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Sport-Streaming-Dienst dagegen Berufung eingelegt hat.
Zum Sport-Angebot von DAZN Bundesliga, Champions League, NFL und Co. Siehe auch:
Denn wie der vzbv schreibt, hat das Landgericht München I in seinem Urteil (PDF) die Verwendung von insgesamt neun von zwölf beanstandeten Vertragsklauseln in den AGB untersagt. Die vielleicht wichtigste Entscheidung des LG ist, dass die Preisanpassungsklausel von DAZN unwirksam ist. Denn die sah vor, dass der Streaming-Dienst den Preis auch an sich verändernde Marktbedingungen anpassen konnte.
Preise können nicht "an den Markt" angepasst werden
Das war dem Gericht aber zu intransparent, da es Verbrauchern nicht möglich ist, zu erkennen, an welchem Markt sich die Klausel orientiert. Außerdem beklagte das LG, dass die Preise in diesem Fall zwar erhöht werden können, eine Senkung aber nicht vorgesehen sei. Das monatliche Kündigungsrecht ist in diesem Fall nicht von Relevanz, so das Gericht.Praktisch wohl kaum relevant, aber rechtlich durchaus bedenklich war die Klausel zur Beschreibung des Leistungsgegenstandes. DAZN selbst definiert sich als Online-Videodienst, der u. a. die Übertragung von Sportereignissen und deren Zusammenfassungen bietet.
Der VZBV erklärt: "Die Nutzungsbedingungen sahen vor, dass die Gestaltung und die Verfügbarkeit dieser Vertragsinhalte mit der Zeit variieren könnten. Das Landgericht sah darin ein einseitiges Variationsrecht, das DAZN ermögliche, den Vertrag so weit abzuändern, dass überhaupt keine Sportveranstaltungen mehr übertragen würden." Auch das wertete das Gericht als unzumutbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Sport-Streaming-Dienst dagegen Berufung eingelegt hat.
Zusammenfassung
- Verbraucherzentrale Bundesverband klagte gegen DAZN.
- LG untersagt neun von zwölf beanstandeten AGB-Klauseln.
- Preisanpassungsklausel unwirksam.
- Urteil noch nicht rechtskräftig, da DAZN Berufung eingelegt hat.
Zum Sport-Angebot von DAZN Bundesliga, Champions League, NFL und Co. Siehe auch:
- Gegen illegales Streaming: DAZN tritt globaler Anti-Piraterie-Gruppe bei
- DAZN erhöht schon wieder die Preise - unverschämt per "Hintertür"
- DAZN-Preiserhöhung: Verbraucherschützer bereiten Sammelklage vor
- Sky und DAZN bündeln ihre Bundesliga-Abos - Nur Augenwischerei?
- DAZN: Preiserhöhung trifft bald Bestandskunden mit voller Wucht
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