Achtung Hobby-Händler: eBay & Co. müssen Finanzamt Meldung machen

Wer eBay und ähnliche Plattformen regelmäßig nutzt, um Dinge zu verkaufen, sollte besser auf die damit verbundenen Steuerregelungen achten. Denn die Betreiber sind jetzt verpflichtet, Handelsdaten an das Finanzamt weiterzumelden. Seit dem 1. Januar 2023 gelten entsprechende Pflichten, die durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz geschaffen wurden. Außen vor sind dabei Nutzer, die gelegentlich mal einige Waren, die sie nicht mehr benötigen, an andere User verkaufen. Die Bagatellgrenzen sind allerdings relativ niedrig angelegt. Nutzer, die etwa den geerbten Hausrat Familienangehöriger versteigern, sollten besser Buch führen und die Steuererklärung im Blick haben.

Übermitteln müssen die Plattformen die Daten jener Nutzer, die in einem Jahr entweder mehr als 30 Verkäufe vorgenommen haben oder mehr als 2000 Euro Umsatz machten, berichtet die Nachrichtenagentur DPA unter Berufung auf einen entsprechenden Hinweis des Bundes der Steuerzahler. Die Meldepflicht besteht für alle Plattformen und Marktplätze, die Nutzern in Deutschland Handelsgeschäfte ermöglichen - also beispielsweise eBay, Momox oder auch Etsy.


Nicht jeder ist steuerpflichtig

Allerdings bedeutet dies noch nicht, dass jeder Nutzer letztlich auch wirklich einer Steuerpflicht für die Einnahmen aus seinen Verkäufen unterliegt. Der Verkauf ohne Gewinnerzielungsabsicht ist steuerfrei - wer also beispielsweise irgendwann mal ein Produkt gekauft hat, das schon länger im Schrank steht und nun unter dem Einkaufspreis verkauft wird, muss für die Einnahmen keine Steuern entrichten.

Das gilt allerdings nur für Alltagsgegenstände, nicht jedoch für Luxus- oder Sammlerwaren wie Schmuck, Kunstwerke, Münzen oder Antiquitäten. Diese sind nur dann steuerfrei zu verkaufen, wenn sie sich länger als ein Jahr im Besitz des Verkäufers befanden, da erst dann die sogenannte Spekulationsfrist endet. Und auch wenn nicht nur Einzelstücke verkauft werden, sondern mehrere Waren des gleichen Typs, kann schnell eine gewerbliche Absicht unterstellt werden. Im Zweifel ist man hier dann dem Finanzamt gegenüber in der Beweispflicht.

Zusammenfassung
  • Plattformen melden Handelsdaten an Finanzamt (seit 1.1.2023)
  • Bagatellgrenze bei 30 Verkäufen/2000 Euro Umsatz
  • Keine Steuerpflicht bei Verkauf ohne Gewinnerzielungsabsicht
  • Luxus-/Sammlerwaren steuerfrei nach einem Jahr Besitz
  • Mehrere gleiche Waren können gewerblich sein
  • Beweispflicht bei Zweifel gegenüber Finanzamt

Siehe auch:
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