Haftung für gefährliche Ware: Neue strenge Regeln für Online-Einkäufe
Auch für das Billig-Produkt aus China muss der Handel bald haften
Wer in der Europäischen Union Produkte anbieten will, muss Sicherheitsstandards erfüllen. Vor allem bei billigen Elektroprodukten aus dem Nicht-EU-Ausland werden diese Standards aber nicht zuverlässig erfüllt. Bisher konnten sich die Vermittler solcher Produkte bei Mängeln oft aus der Verantwortung ziehen, die Produzenten sind nur äußerst selten direkt zu belangen. Und so hat die EU jetzt laut einem Bericht von Heise beschlossen, hier den Online-Händlern deutlich strengere Regeln aufzuerlegen.In einem ersten Schritt haben sich demnach Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten darauf verständigt, sowohl die Online-Händler als auch die anderen an der Lieferkette beteiligten Unternehmen deutlich stärker in die Pflicht zu nehmen. Der Kompromiss, der in der Nacht zum Dienstag erreicht wurde, formuliert klar eine deutlich größere "Verantwortung für die verkauften Produkte".
Die Regeln legen "verantwortlichen Personen" die Pflicht auf, bei allen angebotenen Produkten zu überprüfen, ob die Herstellerangaben zu Sicherheitsstandards korrekt erfolgt und vor allem auch erfüllt sind. Wie der SPD-Europaabgeordnete René Repasi laut Heise weiter ausführt, sieht die neue Gesetzgebung auch vor, dass bei "Schäden durch mangelhafte Produkte" der entsprechende Händler oder Zulieferer haftbar gemacht werden kann. Eine Verlängerung der Garantiezeit soll Ersatz, Reparatur oder Rücknahme für Verbraucher erleichtern.
Einige Milliarden sparen
Die EU will mit dem neuen Regelwerk auch erreichen, dass Rückruf-Aktionen von gefährlichen Produkten in Zukunft deutlich beschleunigt werden können. Im ersten Jahr sehen die Berechnungen eine Ersparnis bei Verbrauchern von rund einer Milliarde Euro. Über das nächste Jahrzehnt könnten bis zu 5,5 Milliarden an Kosten rund um mangelhafte Produkte eingespart werden. Nach dem formellen Beschluss durch die EU-Staaten und Europaparlament treten die Regeln aber erst nach 18 Monaten in Kraft.Siehe auch:
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