Digitalcourage e.V. wirft DB Navigator Verstöße gegen Datenschutz vor
genauer untersucht, welche Daten an wen übermittelt werden.
Der Nutzer hat beim Start der App dabei zwar die Wahl, welche Cookies er zulassen will, wird aber noch nicht einmal hinreichend darüber informiert, dass selbst in der vermeintlich Privatsphäre-freundlichsten Variante "Nur erforderliche Cookies zulassen" massenhaft Informationen weitergegegen werden.
"In ihrer Datenschutzerklärung zählt die Deutsche Bahn insgesamt zehn Dienstleister auf, an die eine Datenübermittlung für den Betrieb der Navigator-App angeblich zwingend erforderlich ist - und deren Tracker deshalb gar nicht abgeschaltet werden können", erläutern die Datenschützer. "An diese Unternehmen können jederzeit Daten übermittelt werden. Wann und in welchem Umfang, ist für Nutzer.innen nicht feststellbar."
Die App wurde allein aus dem Google Play Store mehr als zehn Millionen Mal heruntergeladen. Da der mögliche Datenschutzverstoß so viele Nutzer betrifft, möchte der Verein Klage einreichen.
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Die DB Navigator-App trackt laut Digitalcourage dabei eine Reihe von Daten - ohne dafür zuvor von den Nutzern eine Erlaubnis einzuholen. Der Verein hat das im Rahmen eines App-Checks festgestellt und Der Nutzer hat beim Start der App dabei zwar die Wahl, welche Cookies er zulassen will, wird aber noch nicht einmal hinreichend darüber informiert, dass selbst in der vermeintlich Privatsphäre-freundlichsten Variante "Nur erforderliche Cookies zulassen" massenhaft Informationen weitergegegen werden.
"In ihrer Datenschutzerklärung zählt die Deutsche Bahn insgesamt zehn Dienstleister auf, an die eine Datenübermittlung für den Betrieb der Navigator-App angeblich zwingend erforderlich ist - und deren Tracker deshalb gar nicht abgeschaltet werden können", erläutern die Datenschützer. "An diese Unternehmen können jederzeit Daten übermittelt werden. Wann und in welchem Umfang, ist für Nutzer.innen nicht feststellbar."
Verstoß gegen das Telemediengesetz
Eine Widerspruchsmöglichkeit gibt es nicht. Bei dem Versuch, diese Praxis mit der Deutschen Bahn zu erörtern, stieß der Verein Digitalcourage auf wenig Verständnis. Während der von dem Verein beauftragte, auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierte Anwalt Peter Hense darin einen klaren Verstoß gegen das Telemediengesetz und die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erkennt, sieht das die Deutsche Bahn nicht so.Erklärung der Bahn
"Für den Abruf von Zugverbindungen in einer Fahrplan-App und die Buchung von Tickets ist die kommerzielle Weiterverwertung der personenbezogenen Daten der Reisenden unserer Meinung nach nicht zwingend erforderlich", heißt es. "Durch die Einordnung der Tracker in diese Kategorie will sich die Bahn ihrer Verpflichtung entziehen, von Nutzer.innen eine informierte Zustimmung einholen zu müssen. Die Bahn behauptet einfach: Ohne diese Tracker funktioniert die App nicht, deshalb muss ich auch nicht fragen, ob ich sie einsetzen darf."Die App wurde allein aus dem Google Play Store mehr als zehn Millionen Mal heruntergeladen. Da der mögliche Datenschutzverstoß so viele Nutzer betrifft, möchte der Verein Klage einreichen.
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