5G-Patent: Gericht verbietet iPhone-Import und -Verkauf in Kolumbien
Apple hat im Patentverfahren gegen Ericsson einen herben Rückschlag zu verkraften: Ein Gericht in Kolumbien hat den sofortigen Import- und Verkaufsstopp aller iPhones und iPads mit 5G-Technologie angeordnet. Das kommt recht überraschend.
Laut dem Online-Magazin Foss Patents ist das eine weitere Eskalation des laufenden Patentverletzungskriegs zwischen Apple und Ericsson. Die Unternehmen streiten sich schon seit Längerem um die in den mobilen Apple-Geräten verwendete 5G-Technologie.
Apples mit 5G ausgestattete iPhones und iPads dürfen laut der Gerichtsentscheidung in Kolumbien somit vorerst weder verkauft noch importiert werden. Dies wurde angeordnet, nachdem ein Gericht festgestellt hatte, dass Apples Produkte gegen ein Patent von Ericsson verstoßen.
Gemäß der einstweiligen Verfügung ist es Apple untersagt, Produkte zu importieren, zu verkaufen, zu bewerben oder anderweitig zu vermarkten, die das Patent verletzen. Apple muss zudem Einzelhändler, Medien und andere Unternehmen kontaktieren, um die Einhaltung des Verbots sicherzustellen. Das Gericht hat die kolumbianische Zollbehörde angewiesen, die Einfuhr der betroffenen Hardware zu verhindern. Apple hat gegen das Urteil bereits Berufung eingelegt.
Es gibt aber schon jetzt in dem Fall eine weitere ungewöhnliche Wendung. Das Gericht in Kolumbien hat sich eine Entscheidung zu ähnlichen Patentverfahren aus Deutschland zum Vorbild genommen. Der Richter ordnete an, dass Apple keine einstweilige Verfügung in einem anderen Land beantragen oder durchsetzen darf, die Ericssons Durchsetzung der kolumbianischen einstweiligen Verfügung verhindert oder einschränkt.
Diese Anordnung wird auch "Anti-Antisuit Injunction" genannt und kam im Verfahren Nokia gegen Continental am Landgericht München I im Jahr 2019 erstmals zum Einsatz. Damit wurde verhindert, dass ein Beschluss eines anderen Gerichts die Durchführung der Anordnung des deutschen Gerichts behindert. Siehe auch:
Apples mit 5G ausgestattete iPhones und iPads dürfen laut der Gerichtsentscheidung in Kolumbien somit vorerst weder verkauft noch importiert werden. Dies wurde angeordnet, nachdem ein Gericht festgestellt hatte, dass Apples Produkte gegen ein Patent von Ericsson verstoßen.
Einstweilige Verfügung gegen Apple Kolumbien
Foss Patents berichtet, dass das Patent, das als "standardessenziell" für 5G gilt und Ericsson im Jahr 2019 erteilt wurde, laut dem Gericht eine Gültigkeit bis Dezember 2037 besitzt. Das Gericht übergab deshalb am 6. Juli eine einstweilige Verfügung an die Apple Colombia S.A.S., einer Tochtergesellschaft des US-Unternehmens.Gemäß der einstweiligen Verfügung ist es Apple untersagt, Produkte zu importieren, zu verkaufen, zu bewerben oder anderweitig zu vermarkten, die das Patent verletzen. Apple muss zudem Einzelhändler, Medien und andere Unternehmen kontaktieren, um die Einhaltung des Verbots sicherzustellen. Das Gericht hat die kolumbianische Zollbehörde angewiesen, die Einfuhr der betroffenen Hardware zu verhindern. Apple hat gegen das Urteil bereits Berufung eingelegt.
Es gibt aber schon jetzt in dem Fall eine weitere ungewöhnliche Wendung. Das Gericht in Kolumbien hat sich eine Entscheidung zu ähnlichen Patentverfahren aus Deutschland zum Vorbild genommen. Der Richter ordnete an, dass Apple keine einstweilige Verfügung in einem anderen Land beantragen oder durchsetzen darf, die Ericssons Durchsetzung der kolumbianischen einstweiligen Verfügung verhindert oder einschränkt.
Diese Anordnung wird auch "Anti-Antisuit Injunction" genannt und kam im Verfahren Nokia gegen Continental am Landgericht München I im Jahr 2019 erstmals zum Einsatz. Damit wurde verhindert, dass ein Beschluss eines anderen Gerichts die Durchführung der Anordnung des deutschen Gerichts behindert. Siehe auch:
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