Netzsperren werden in Handelsverträgen verankert - das birgt Probleme

Vereinbarungen über die Umsetzungen von Netzsperren sind erstmals Bestandteil eines größeren Handelsabkommens geworden. Sollte dies Schule machen, würde ein Ausweichen auf alternative DNS-Server, womit sich Blockaden heute leicht umgehen lassen, schwieriger.
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Eine entsprechende Vereinbarung ist Bestandteil eines neuen Vertrages zwischen Großbritannien und Australien. Dieser enthält eine Klausel, nach der die Regierungen beider Staaten sich verpflichten, bei den Providern ihres Landes auf die Umsetzung von Sperrverfügungen hinzuwirken, wenn der Vertragspartner eine entsprechende Anfrage stellt. Das berichtet das Magazin TorrentFreak.

In der Praxis für die Rechteinhaber und Nutzer in den beiden Staaten dürfte das Abkommen erst einmal wenig Veränderung mit sich bringen. Denn hier gibt es jeweils ohnehin bereits vergleichbare Gesetzgebungen bezüglich dieses Themas und Rechteinhaber können die Sperrung von Webseiten in den DNS-Servern der jeweiligen Provider ohnehin vergleichsweise einfach durchsetzen.

Erhebliche Folgen

Die beiden Staaten haben aber bereits angedeutet anzustreben, ähnliche Klauseln auch in die Handelsverträge mit diversen anderen Ländern aufzunehmen. Das wird von den Rechteinhabern und ihren Branchenverbänden natürlich unterstützt. Allerdings kann ein solches Vorhaben letztlich zu erheblichen rechtlichen Problemen führen - und dies auf allen Ebenen.

Denn selbst in den westlich orientierten Staaten unterscheiden sich die Rechtsauffassungen in diesem Gebiet teils erheblich. Entsprechend kann es hier zu massiven Problemen führen, wenn Sperrverfügungen einfach durchgereicht werden. Hinzu kommt, dass auch die Urheber ihre Inhalte teils völlig unterschiedlich lizenziert haben. So könnte es dann vorkommen, dass ein Medienunternehmen eines Landes Sperrungen erwirkt, obwohl es dann im anderen Land gar keine Lizenzrechte an dem jeweiligen Content besitzt.

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