Nintendo versucht es jetzt mit Netzsperren gegen Piraten-Seiten
Netzsperren haben sich auf der politischen Ebene aus guten Gründen nicht durchgesetzt, dafür werden sie immer häufiger von Gerichten angeordnet. In einem aktuellen Fall konnte beispielsweise Nintendo eine entsprechende Verfügung erwirken.
Bei einem britischen Gericht konnte das Spieleunternehmen kürzlich eine Anordnung erwirken, mit der es bei den sechs großen britischen Providern BT, EE, Plusnet, Sky, TalkTalk und Virgin Media vorstellig werden kann. Diese sind dann verpflichtet, in ihren DNS-Servern den Zugang zu verschiedenen Domains zu sperren, über die Inhalte erreichbar sind, die Nintendo gegen den Strich gehen.
Es geht hier in erster Linie um Webseiten, auf denen ROMs für verschiedene Nintendo-Konsolen verbreitet werden. Die Verfügung betrifft laut einem Bericht des Magazins Torrent Freak unter anderem die Domains nsw2u.xyz, nsw2u.org, nsw2u.com, nsw2u.net und nswrom.com. Über diese lassen sich unter anderem illegale Kopien von Spielen wie Super Mario Odyssey, The Legend of Zelda Skyward Sword, Animal Crossing: New Horizons und Miitopia beziehen.
Die Frage ist natürlich, warum die Anwälte des Konzerns überhaupt auf solche Sperrverfügungen setzen. Denn Nutzer, die sich auf diesem Weg Konsolen-ROMs beschaffen, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auch versiert genug, um die daraus resultierenden DNS-Sperren zu umgehen. Die damit verbundene Öffentlichkeitswirksamkeit kann so eher dazu führen, dass mehr User auf die illegalen Angebote zugreifen und der Vorteil einer möglicherweise einfacheren Sperre schnell verpufft.
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Es geht hier in erster Linie um Webseiten, auf denen ROMs für verschiedene Nintendo-Konsolen verbreitet werden. Die Verfügung betrifft laut einem Bericht des Magazins Torrent Freak unter anderem die Domains nsw2u.xyz, nsw2u.org, nsw2u.com, nsw2u.net und nswrom.com. Über diese lassen sich unter anderem illegale Kopien von Spielen wie Super Mario Odyssey, The Legend of Zelda Skyward Sword, Animal Crossing: New Horizons und Miitopia beziehen.
Gewerbliches Angebot
Nintendo begründete seinen Antrag unter anderem damit, dass durch die so erreichbaren Angebote nicht nur Urheberrechte verletzt werden. Vielmehr handle es sich auch noch um gewerbliche Seiten, was unter anderem daraus hervorgehe, dass das Erreichen des Download-Links mit so genanntem Click-Through-Marketing verbunden ist, der Nutzer also parallel durch zu bewerbende Webseiten geleitet werde.Die Frage ist natürlich, warum die Anwälte des Konzerns überhaupt auf solche Sperrverfügungen setzen. Denn Nutzer, die sich auf diesem Weg Konsolen-ROMs beschaffen, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auch versiert genug, um die daraus resultierenden DNS-Sperren zu umgehen. Die damit verbundene Öffentlichkeitswirksamkeit kann so eher dazu führen, dass mehr User auf die illegalen Angebote zugreifen und der Vorteil einer möglicherweise einfacheren Sperre schnell verpufft.
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