Netflix Preiserhöhung: Test.de hilft bei Rückforderung (Update)

Das Landgericht Berlin hatte vor Kurzem der Klage von Verbraucherschützern stattgegeben und dem Streaming-Dienst Netflix untersagt, die Abopreise bei laufenden Verträgen auf Gutdünken anzuheben. Nun gibt es Hilfe bei der Rückforderung von zu viel gezahlten Gebühren.
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Nachtrag vom 8. März: Bevor ihr den Artikel bis zum Ende lest, wollen wir euch auf eine Klarstellung von Netflix Deutschland hinweisen, die wir von der PR-Abteilung erhalten haben. Demnach beruht die Meldung der Stiftung Warentest und daher auch das Rückforderungs-Schreiben auf einer Fehleinschätzung.

Netflix stellt klar:

"Die Entscheidung des Landgerichts Berlin beschäftigt sich nicht mit der Wirksamkeit von Netflix-Preiserhöhungen, sondern nur mit der Wirksamkeit einer Klausel in unseren Nutzungsbedingungen. Bei Preiserhöhungen in Deutschland haben wir die Zustimmung unserer Mitglieder eingeholt. Preiserhöhungen erfolgten nicht auf Grundlage der Klausel in unseren Nutzungsbedingungen, die Gegenstand des laufenden Gerichtsverfahrens ist. Die Wirksamkeit unserer Preiserhöhungen steht daher nicht in Frage."

Daraus folgt im Grunde: Wenn ihr die Zustimmung zu der Preiserhöhung gegeben habt, könnt ihr nichts zurückfordern. Die Stiftung Warentest hat nach der Richtigstellung durch Netflix den ursprünglichen Artikel abgeändert. Nachtrag Ende.

Das Landgericht hatte in seinem Urteil klargestellt, dass die bisherige Regelung zur Preiserhöhung in den AGB von Netflix ungültig ist. "Einseitige Preisänderungen sind bei laufenden Verträgen nur erlaubt, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen", erklärte Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) den Standpunkt ihrer Organisation. "Bei Netflix sind die Bedingungen dagegen derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten."

Netflix hat Berufung eingelegt, Rechtsstreit ist offen

Für Kunden, die nach der letzten Preisrunde bei Netflix jedoch mehr zahlen als bisher, war mit der Veröffentlichung des Urteils klar, dass sie die Preiserhöhung nicht weiter tragen. Netflix hat dagegen bereits Berufung eingelegt, womit der Ausgang des Rechtsstreits indessen wieder offen ist.

Dennoch hat jetzt die Stiftung Warentest ein Musterschreiben bereitgestellt, mit dem Netflix-Kunden versuchen können, die zu viel bezahlten Gebühren zurückzufordern. Dazu hatte Stiftung Warentest zunächst versucht, eine Stellungnahme von Netflix zu bekommen, was nun nach dem Urteil passieren wird. Man hatte nachgefragt, wann eine Erstattung startet und wie sie vonstattengehen soll. Der Streaming-Dienst hat allerdings bislang nicht auf die Anfrage reagiert.

Die Warentester gehen davon aus, dass Netflix von sich aus nichts erstatten wird. Netflix-Abonnenten werden eine Erstattung selbst fordern müssen. Zwar werden die Betroffenen warten müssen, bis der Rechts­streit mit dem VZBV rechts­kräftig entschieden ist. Dennoch ist es aus Sicht der Stiftung Warentest wichtig, jetzt schon eine Erstattungs­forderung (zum Beispiel mit ihrem Musterbrief) zu versenden.

Passagen aus dem Musterschreiben

In dem Musterschreiben gehen die Warentester auf die rechtlichen Grundlagen für die Erstattungen ein. Da heißt es:

"Die auf diese unwirksamen Preiserhöhungen entfallenden Zahlungen haben Sie mir als ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Fall BGB zu erstatten. Sie haben also insgesamt [Summe der tatsächlich gezahlten Gebühren - Summe Ihrer Anfangs-Abo-Gebühr für die gleiche Zahl Monate] Euro an mich zu zahlen."

Zudem gibt es eine Passage, die auf die Zahlung des früheren vereinbarten Preises pocht:

"Ich gehe außerdem davon aus, dass Sie ab sofort nur noch den ursprünglich mit mir vereinbarten Preis von [NN,99] Euro pro Monat von mir kassieren. Sollten Sie von mir weiterhin Ihre rechtswidrig erhöhen Gebühren kassieren, werde ich auch insoweit Erstattung fordern."

Dsa Musterschreiben steht zum Download auf der Seite von test.de zur Verfügung.

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