BGH bestätigt, dass Netflix seine Preise nicht erhöhen darf, wie es will
Preiserhöhungen sind beim Streaming-Dienst Netflix leider keine Seltenheit und diese wird es wohl auch künftig geben. In Sachen Nutzungsbedingungen muss das Unternehmen aber nachbessern, denn eine bisher verwendete Klausel wurde vom Gericht einkassiert.
Bisher hatte der Streaming-Dienst in seinen Nutzungsbedingungen eine Passage, die dem Unternehmen de facto einen Freifahrtsschein hinsichtlich Preiserhöhungen ausstellte. Freilich machte das Unternehmen davon nicht zwangsläufig bzw. ungehemmt Gebrauch, gegen die grundsätzliche Existenz hat der Verbraucherzentrale Bundesverband jedoch geklagt und nun in letzter Instanz Recht bekommen.
In der strittigen Klausel hieß es in einer recht bzw. zu allgemein formulierten Passage: "Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern." Einschränkung war hier lediglich, dass die Abonnenten zumindest 30 Tage im Voraus über solche Anpassungen informiert werden.
Wie Meedia berichtet, führt der Streaming-Dienst als Argument an, dass der Preisbildungsprozess hochkomplex sowie von Angebot und Nachfrage abhängig sei. Dazu käme auch noch, so Netflix, dass Lizenzkosten für Inhalte großen Schwankungen unterlägen.
Obwohl das Berliner Gericht damals keine Revision zuließ, hat Netflix versucht, diese per so genannter Nichtzulassungsbeschwerde durchzusetzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun aber abgewiesen - und zwar weil der Streitwert unter 20.000 Euro liegt, was in diesem Fall die erforderliche Schwelle gewesen wäre.
In der strittigen Klausel hieß es in einer recht bzw. zu allgemein formulierten Passage: "Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern." Einschränkung war hier lediglich, dass die Abonnenten zumindest 30 Tage im Voraus über solche Anpassungen informiert werden.
Wie Meedia berichtet, führt der Streaming-Dienst als Argument an, dass der Preisbildungsprozess hochkomplex sowie von Angebot und Nachfrage abhängig sei. Dazu käme auch noch, so Netflix, dass Lizenzkosten für Inhalte großen Schwankungen unterlägen.
Nur begründete Erhöhungen rechtens
Dagegen hatten die Verbraucherzentralen geklagt und bekamen Ende 2019 vor dem Berliner Kammergericht Recht. Dort wurde geurteilt, dass so eine Klausel zwar rechtens sein kann, allerdings nur dann, wenn es um konkrete Kostensteigerungen geht, diese müssten auch einzeln belegt werden. Preiserhöhungen, die mit Gewinn zusammenhängen, sind hingegen untersagt.Obwohl das Berliner Gericht damals keine Revision zuließ, hat Netflix versucht, diese per so genannter Nichtzulassungsbeschwerde durchzusetzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun aber abgewiesen - und zwar weil der Streitwert unter 20.000 Euro liegt, was in diesem Fall die erforderliche Schwelle gewesen wäre.
Thema:
Netflixs Aktienkurs
Netflix Trailer & Videos
- Avatar - Der Herr der Elemente: Netflix zeigt den Trailer zu Staffel 2
- The Boroughs: Im Netflix-Trailer kämpfen Senioren gegen Aliens
- Devil May Cry: Netflix zeigt den Trailer zur 2. Staffel der Serie
- The Boroughs: Netflix zeigt den ersten Teaser zur neuen Mystery-Serie
- Stranger Things: Tales From '85: Netflix zeigt den Trailer zum Spin-off
- One Piece: Netflix zeigt noch einen neuen Trailer zur zweiten Staffel
- One Piece: Trailer stimmt auf Staffel 2 der Netflix-Serie ein
- War Machine: US-Ranger kämpfen im Netflix-Trailer gegen Alien-Roboter
- Stranger Things: Tales From '85: Erster Teaser und Starttermin enthüllt
- One Piece: Netflix zeigt einen weiteren Teaser zur 2. Staffel
Beliebte Netflix-Downloads
Beiträge aus dem Forum
Weiterführende Links
Beliebt im Preisvergleich
- Fernseher:
Neue Nachrichten
- Nur für 3 Stunden: Riesiger 85" Mini-LED-TV bei Media Markt im Angebot
- Zero Trust: Windows Server startet verschlüsselte Namensauflösung
- Nvidia GPU RTX Pro 6000: Preis steigt um krasse 55 Prozent
- Google Earth: Flugsimulator jetzt kostenlos im Browser nutzbar
- iPhone Fold Ultra im Hands-on-Video: Alle Details im Überblick
- Tesla-Autopilot: Fahrer hebeln Sicherheitssystem mit 8-€-Gadget aus
- Spiele bis zu 95 % schneller laden: Riesiger Boost für AMD-GPUs ist da
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen