"Vorladung vor Gericht": Polizei warnt vor Phishing mit Porno-Vorwurf

Das LKA Niedersachsen warnt aktuell vor Phishing-Versuchen im Namen der Polizei, Europol oder Interpol. Dabei geben Cyberkriminelle vor, gegen die Empfänger der Spam-Mail zu ermitteln und übersenden eine Fake-Vorladung zu einer angeblichen Vernehmung. Aus der Vergangenheit kennt man vor allem Phishing-Kampagnen, bei denen Betrüger sich als bekannte Unternehmen und Marken ausgeben und zum Beispiel ihre Opfer dazu verleiten, ihre Bankdaten auf einer nachgeahmten Sparkassen-Webseite einzugeben. Zuletzt gab es entsprechende Beispiele von DHL, AVM und Microsoft - nun geben sich die Betrüger als Polizeibehörden aus. Infografik: Das sind die erfolgreichsten Betreff-Zeilen beim PhishingDas sind die erfolgreichsten Betreff-Zeilen beim Phishing Wie das Landeskriminalamt in Niedersachsen festgestellt hat, gibt es eine neue Welle an Phishing-Versuchen im Namen von Interpol, Europol und des Europäisches Polizeiamts.

Angebliche Vorladung per E-Mail

Dabei geben sich die Cyberkriminellen alle Mühe, ihre Opfer neugierig zu machen. Im Betreff der Spam-Mails heißt es dann zum Beispiel "Vorladung vor Gericht" "Krim/VER/REG/VOR­LA­DUNG/Nr. 07006…-Wich­tig". Die E-Mails kommen mit einem PDF-Anhang, der diese Wichtigkeit durch eine Reihe von offiziellen Logos verschiedener europäischer Polizeibehörden und Interpol, sowie diverser Stempel und Unterschriften unterstreichen soll.

Forderung nach Ausweisdokumenten

Die unbekannten Betrüger fordern häufig von ihren Opfern, dass sie angeblich für die Ermittlung ihre Identität nachwiesen sollen und fordern dann zum Beispiel eine Ausweiskopie an.

Das LKA schreibt:

"Angeblich soll sich der Empfänger per Mail zurückmelden und zu den in der Mail genannten Vorwürfen äußern. Man hätte eine Straftat begangen (u.a. Cyberpornografie, Kinderpornografie, Pädophilie, Online-Masturbation, Exhibitionismus, Online-Auftragswesen und sexuelle Erpressungsite Pornograhique…) [Hinweis: Die Schreibweise wurde aus den Mails mit dortigen Fehlern übernommen]. Wer sich nicht innerhalb der genannten Frist melden würde, müsste mit weiteren Maßnahmen, u. a. Veröffentlichung der persönlichen Daten, Erstellen eines Berichtes usw. rechnen. So könnten auch Familienangehörige und Freunde von der Tat erfahren. Eine Rückmeldung müsste dann z. B. an directioneurpl@gmail.com erfolgen."

Diese E-Mails sind gefälscht und das meist sehr dilettantisch. Neben den Rechtschreibfehlern und falschen Stempeln ist es insbesondere die Gmail-Adresse, die jeden Betroffenen stutzig werden lassen sollte. Das LKA rät, nicht auf solche E-Mails zu reagieren und die Anhänge nicht zu öffnen, da dabei möglicherweise auch Schadcode wie Trojaner auf den PC gelangen können. Zudem sollte die örtliche Polizeidienststelle informiert werden, falls man doch auf eine solche E-Mail reagiert hat.

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