Id Software will Metal-Band den Namen "Doomscroll" streitig machen
Computerspiele, die in düsteren Zeiten angesiedelt sind, haben so einige Berührungspunkte zu Teilen der Heavy Metal-Musikszene. Das führt nun scheinbar zu einem Konflikt darum, wer denn nun den Begriff Doom benutzen darf.
Bekannt ist dieser vor allem durch das berühmte Computerspiel, das in den 1990er Jahren den damals noch recht neuen Ego-Shootern den Weg zu einem der populärsten Gaming-Genres ebnete. Bisher fiel der Spielehersteller Id Software, von dem der Titel stammte, nicht gerade durch überzogene Streitlust auf. Aktuell gibt es aber eine Ausnahme, die durchaus Fragen aufwirft.
Denn die Firma drohte einem Musiker aus Texas, der seine neue Metal-Band "Doomscroll" nennen will. Wie es üblich ist, meldete er den Namen vorsorglich beim Marken- und Patentamt an, um zu verhindern, dass jemand anderes irgendwann ebenfalls Musik unter diesem Titel veröffentlicht. Wie das Gaming-Magazin Kotaku nun berichtet, erhielt er kurz vor Ablauf der Fristen allerdings Post von einem Id Software-Anwalt, der ihn aufforderte, die 30-Tage-Frist noch einmal zu verlängern, wenn er nicht direkt mit einer juristischen Auseinandersetzung konfrontiert werden wolle.
Markenrechts-Experten gehen aber davon aus, dass Id Software kaum Erfolgschancen haben dürfte. Denn eine Verwechslungsgefahr zwischen einem Computerspiel "Doom" und einer Band "Doomscroll" dürfte es kaum geben. Und der Bandname ist für den Musikbereich auch zuvor nicht geschützt worden. Id Software soll aber durchaus auch schon andere Drohungen verschickt haben - diese gingen demnach unter anderem an ein Metal-Festival namens "Maryland Doom Fest" und die Produzenten des Podcasts "Garden of Doom". Urteile gibt es in all diesen Sachen aber noch nicht.
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Denn die Firma drohte einem Musiker aus Texas, der seine neue Metal-Band "Doomscroll" nennen will. Wie es üblich ist, meldete er den Namen vorsorglich beim Marken- und Patentamt an, um zu verhindern, dass jemand anderes irgendwann ebenfalls Musik unter diesem Titel veröffentlicht. Wie das Gaming-Magazin Kotaku nun berichtet, erhielt er kurz vor Ablauf der Fristen allerdings Post von einem Id Software-Anwalt, der ihn aufforderte, die 30-Tage-Frist noch einmal zu verlängern, wenn er nicht direkt mit einer juristischen Auseinandersetzung konfrontiert werden wolle.
Noch weitere Fälle
Es stellte sich schnell heraus, dass es hier um den Begriff "Doom" ging. Der Musiker erklärte, dass er vor langer Zeit zwar durchaus ein Fan der Shooter war, die Namensgebung seiner Band aber eine ganz andere Geschichte habe, die nichts mit den Games zu tun hat. Das Wort Doomscroll sei demnach in einem Bericht über die Zerstörung eines Gesichtsmasken-Aufstellers durch eine Anhängerin der QAnon-Verschwörungsmythen gefallen und habe den Eindruck eines guten Namens für eine Metal-Band erweckt.Markenrechts-Experten gehen aber davon aus, dass Id Software kaum Erfolgschancen haben dürfte. Denn eine Verwechslungsgefahr zwischen einem Computerspiel "Doom" und einer Band "Doomscroll" dürfte es kaum geben. Und der Bandname ist für den Musikbereich auch zuvor nicht geschützt worden. Id Software soll aber durchaus auch schon andere Drohungen verschickt haben - diese gingen demnach unter anderem an ein Metal-Festival namens "Maryland Doom Fest" und die Produzenten des Podcasts "Garden of Doom". Urteile gibt es in all diesen Sachen aber noch nicht.
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