Fortnite: Google besteht auch auf 30%-Provision und verklagt Epic

Die Spielefirma Epic Games scheint gerichtliche Auseinandersetzungen mit App-Store-Betreibern zu einem Hobby zu entwickeln. Jetzt hat das Unternehmen auf Android den Bogen weit genug überspannt, um auch von Google verklagt zu werden.
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Wie auch schon im Streit mit Apple geht es darum, wie In-App-Purchases im populären Spiel Fortnite umgesetzt werden. Anfangs liefen diese ganz normal über den Haupt-Store der jeweiligen Plattform, allerdings wollte Epic vermeiden, weiterhin eine 30-prozentige Provision an den Plattform-Betreiber abzugeben. Daher stellte man auf ein hauseigenes Abrechnungssystem um.

Apple konnte sich hinsichtlich dessen vor Gericht gegen Epic durchsetzen: Das Spiele-Unternehmen soll hier nun aufgrund des vertragsverletzenden Verhaltens 3,65 Millionen Dollar Schadensersatz für die entgangenen Provisionen zahlen. Hier will Google nun natürlich nicht leer ausgehen und reichte ebenfalls eine Klage gegen die Spielefirma ein, mit der man sich die entgangenen Einnahmen erstreiten will. Das berichtet das US-Magazin Ars Technica.

Wennschon, dennschon

In der Klageschrift beruft sich Google auf das Developer Distribution Agreement (DDA). Gegen dieses habe Epic verstoßen, in dem eine neue Fortnite-Version in den Play Store eingebracht wurde, die sich nicht auf das Google Play Billing für die Abwicklung von In-App-Einkäufen stützt. Das sei letztlich auch hier eine Verletzung der Vertragsbestimmungen für das Angebot von Apps über die Download-Plattform Googles. "Epic hat sich damit unrechtmäßig auf Googles Kosten bereichert", bringt die Klageschrift den Vorwurf auf den Punkt.

In der Klageschrift verweist man auch auf die Tatsache, dass Anbieter von Android-Apps nicht einmal dazu gezwungen sind, auf den Play Store zu setzen - womit sich die Plattform von der Apple-Konkurrenz unterscheidet. Wenn sie es aber tun und damit von der großen Reichweite dieser Download-Plattform profitieren wollen, dann sollen sie sich doch bitte auch an die damit verbundenen Vertragsklauseln halten - die eben den Einsatz alternativer Zahlungs-Systeme ebenso untersagen wie die AppStore-Richtlinien Apples.

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