"Fall Log": Samsung wertet Sturzdaten aus, verweigert wohl Reparatur
Samsung will sich offenbar mit einer etwas zweifelhaften Maßnahme vor unberechtigten Garantieansprüchen schützen. Berichten zufolge zeichnen die jüngsten High-End Smartphones mit faltbarem Display Daten des Beschleunigungssensors auf, um sie später auszuwerten.
Wie aus einigen Berichten von koreanischen Medien hervorgeht, hat Samsung bei seinen neuesten Smartphones der Galaxy Z-Serie begonnen, bestimmte Daten des in jedem aktuellen Smartphone ohnehin immer verbauten Beschleunigungsmessers dauerhaft zu speichern. Angeblich zapft man die Sturzerkennung der Geräte an, um zu prüfen, ob der Besitzer tatsächlich berechtigte Ansprüche hat, wenn zum Beispiel das Display repariert werden soll.
Dass durch dieses neue Prozedere für die Kunden mit berechtigten Garantieforderungen Probleme entstehen können, zeigt sich schon kurze Zeit nach der Verfügbarkeit der neuen Galaxy Z-Serie. So melden Kunden, dass Samsung ihnen die Reparatur in Garantiefällen teilweise verweigert, weil das Unternehmen bei einer Auswertung der Daten des Beschleunigungssensors feststellt, dass die betroffenen Geräte offenbar zuvor auf den Boden gefallen sind. Genau dies wird jedoch meist nicht von den Garantiebestimmungen abgedeckt.
Konkret wird in den Foren des Portals Naver aus Südkorea ein Fall beschrieben, in dem das Display-Glas eines Galaxy Z Flip 3 sprang. Dies geschah allerdings ohne aktives Zutun des Besitzers. Als dieser dann ein Samsung Service Center aufsuchte, verweigerten die Techniker zunächst die Reparatur. Sie hatten bei einer Prüfung der auf dem Gerät gespeicherten "Fall Log"-Daten festgestellt, dass das Smartphone anscheinend drei Mal einen Sturz erlebt hatte. Weil das Smartphone aber noch vom 14-tägigen Rückgaberecht abgedeckt gewesen sein soll, erfolgte die Reparatur für den Kunden aber doch kostenlos.
Samsung hat sich zu den Berichten aus Südkorea bisher noch nicht öffentlich geäußert, so dass offen ist, ob auch hierzulande eine Auswertung der Sturzdaten im Fall der Inanspruchnahme von Garantieleistungen erfolgt.
Überwachung des Nutzerverhaltens
Samsung will so offenbar sicherstellen, dass nur jene Garantiefälle auch behandelt werden, die von den Bestimmungen des Herstellers abgedeckt sind. Man will also unberechtigten Ansprüchen vorbeugen, die sonst hohe Kosten durch Ersatzteile und Reparaturaufwand nach sich ziehen könnten. Allerdings bedeutet dies auch, dass Samsung das Nutzerverhalten auf diese Weise zusätzlich überwacht und im Fall eines Garantieanspruchs auch auswertet.Dass durch dieses neue Prozedere für die Kunden mit berechtigten Garantieforderungen Probleme entstehen können, zeigt sich schon kurze Zeit nach der Verfügbarkeit der neuen Galaxy Z-Serie. So melden Kunden, dass Samsung ihnen die Reparatur in Garantiefällen teilweise verweigert, weil das Unternehmen bei einer Auswertung der Daten des Beschleunigungssensors feststellt, dass die betroffenen Geräte offenbar zuvor auf den Boden gefallen sind. Genau dies wird jedoch meist nicht von den Garantiebestimmungen abgedeckt.
Konkret wird in den Foren des Portals Naver aus Südkorea ein Fall beschrieben, in dem das Display-Glas eines Galaxy Z Flip 3 sprang. Dies geschah allerdings ohne aktives Zutun des Besitzers. Als dieser dann ein Samsung Service Center aufsuchte, verweigerten die Techniker zunächst die Reparatur. Sie hatten bei einer Prüfung der auf dem Gerät gespeicherten "Fall Log"-Daten festgestellt, dass das Smartphone anscheinend drei Mal einen Sturz erlebt hatte. Weil das Smartphone aber noch vom 14-tägigen Rückgaberecht abgedeckt gewesen sein soll, erfolgte die Reparatur für den Kunden aber doch kostenlos.
Samsung hat sich zu den Berichten aus Südkorea bisher noch nicht öffentlich geäußert, so dass offen ist, ob auch hierzulande eine Auswertung der Sturzdaten im Fall der Inanspruchnahme von Garantieleistungen erfolgt.
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