Verschiedene Beschwerden:
Bundeskartellamt nimmt sich Apple vor
Das Bundeskartellamt hat jetzt ebenfalls offen ein Verfahren gegen Apple in die Wege geleitet. Die Grundlage ist die erst im Januar erfolgte Überarbeitung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die vor allem auf den Digital-Bereich abzielte.
Wie das Bundeskartellamt mitteilte, sei Apple damit der vierte Konzern, gegen den ein Verfahren über das so genannte GWB-Digitalisierungsgesetz angestoßen wurde. Auch Facebook, Amazon und Google sind hier bereits zum Gegenstand der Ermittlungen geworden. In allen Fällen laufen die Untersuchungen derzeit noch, so dass sich noch nicht abschätzen lässt, zu welchem Ergebnis die Behörde hier kommen wird.
Das neue Gesetz ermöglicht es dem Bundeskartellamt, ein zweistufigen Verfahren durchzuführen, um Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. "Wir werden jetzt prüfen, ob Apple rund um das iPhone mit dem proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte errichtet hat", erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Auslöser dessen, dass das Kartellamt jetzt aktiv wird, sind verschiedene Beschwerden, hieß es. Diese haben verschiedene Stoßrichtungen. So beklagen Branchenverbände aus Werbe- und Medienbranche den neuen Tracking-Schutz in iOS 14.5, in einem anderen Fall geht es um die hauseigenen Apps, die Apple auf seinen Smartphones mitliefert, wodurch diese dann einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Angeboten haben.
Das neue Gesetz ermöglicht es dem Bundeskartellamt, ein zweistufigen Verfahren durchzuführen, um Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. "Wir werden jetzt prüfen, ob Apple rund um das iPhone mit dem proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte errichtet hat", erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Starke Kontrolle
Das Problem sieht das Bundeskartellamt darin, dass Apple neben verschiedenen Hardware-Produkten auch diverse Dienste anbietet und diese miteinander verzahnt. Hinzu kommt, dass der Konzern über den AppStore als zentralen Zugangspunkt für Drittanbieter in der Lage ist, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen.Auslöser dessen, dass das Kartellamt jetzt aktiv wird, sind verschiedene Beschwerden, hieß es. Diese haben verschiedene Stoßrichtungen. So beklagen Branchenverbände aus Werbe- und Medienbranche den neuen Tracking-Schutz in iOS 14.5, in einem anderen Fall geht es um die hauseigenen Apps, die Apple auf seinen Smartphones mitliefert, wodurch diese dann einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Angeboten haben.
Siehe auch:
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