Neues Verfahren gegen Amazon:
Kartellamt schaltet sich erneut ein
Das Bundeskartellamt hat ein neues Verfahren gegen Amazon eingeleitet. Zugrunde gelegt werden dabei die neuen Vorschriften für Digitalkonzerne, was dem Kartellamt neue Möglichkeiten der frühzeitigen Überprüfung bietet.
Einzelheiten zu dem Verfahren hat das Bundeskartellamt noch nicht mitgeteilt. Nur soviel: Amazon gehört mit zu den größten Profiteuren in der Corona-Krise durch den verstärkt genutzten Online-Handel. Damit kann der US-Konzern aber auch seine Marktmacht noch mehr ausspielen. "In den vergangenen Jahren haben wir uns bereits mehrfach mit Amazon auseinandergesetzt und u.a. weitreichende Verbesserungen für die Händler auf dem Amazon Marktplatz erreicht. Zwei weitere Verfahren laufen derzeit noch. Parallel dazu setzen wir jetzt auch unsere erweiterten Befugnisse in der Missbrauchsaufsicht ein", informierte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
"Konkret prüfen wir in einem ersten Schritt, ob Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt. Charakteristisch dafür ist insbesondere ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem - eine schwer angreifbare wirtschaftliche Machtstellung. Mit seinen Online-Marktplätzen und vielen weiteren - insbesondere digitalen - Angeboten kommt dies für Amazon in Betracht. Wenn wir eine derartige Marktposition feststellen, könnten wir etwaige wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen von Amazon früher aufgreifen und untersagen."
Das Bundeskartellamt führt aktuell noch zwei weitere Verfahren gegen Amazon. In einem Verfahren untersucht man, inwieweit Amazon durch Preiskontrollmechanismen bzw. Algorithmen Einfluss auf die Preissetzung der auf dem Amazon-Marktplatz tätigen Händler nimmt. "In einem zweiten Verfahren prüft das Bundeskartellamt inwieweit Vereinbarungen zwischen Amazon und Markenherstellern, u.a. Apple, die Dritthändler vom Verkauf von Markenprodukten auf dem Amazon Marktplatz ausschließen, einen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln darstellen", so Mundt.
Siehe auch:
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Update vom 19.05.2021, 12:50 Uhr: Mittlerweile liegt uns ein Statement eines Amazon-Sprechers vor, das wie folgt lautet:
"Wir können uns zu laufenden Verfahren nicht äußern, wir werden vollumfänglich mit dem Bundeskartellamt kooperieren. Amazon beschäftigt in Deutschland 23.000 Mitarbeiter, hat 28 Milliarden Euro seit 2010 im Land investiert und arbeitet eng mit der hiesigen Forschung zusammen. Wir werden uns weiter darauf konzentrieren, Innovationen in Deutschland sowohl für unsere Kund:innen als auch für die Unternehmen voranzutreiben, die in unserem Store verkaufen."
"Wir können uns zu laufenden Verfahren nicht äußern, wir werden vollumfänglich mit dem Bundeskartellamt kooperieren. Amazon beschäftigt in Deutschland 23.000 Mitarbeiter, hat 28 Milliarden Euro seit 2010 im Land investiert und arbeitet eng mit der hiesigen Forschung zusammen. Wir werden uns weiter darauf konzentrieren, Innovationen in Deutschland sowohl für unsere Kund:innen als auch für die Unternehmen voranzutreiben, die in unserem Store verkaufen."
Einzelheiten zu dem Verfahren hat das Bundeskartellamt noch nicht mitgeteilt. Nur soviel: Amazon gehört mit zu den größten Profiteuren in der Corona-Krise durch den verstärkt genutzten Online-Handel. Damit kann der US-Konzern aber auch seine Marktmacht noch mehr ausspielen. "In den vergangenen Jahren haben wir uns bereits mehrfach mit Amazon auseinandergesetzt und u.a. weitreichende Verbesserungen für die Händler auf dem Amazon Marktplatz erreicht. Zwei weitere Verfahren laufen derzeit noch. Parallel dazu setzen wir jetzt auch unsere erweiterten Befugnisse in der Missbrauchsaufsicht ein", informierte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
"Konkret prüfen wir in einem ersten Schritt, ob Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt. Charakteristisch dafür ist insbesondere ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem - eine schwer angreifbare wirtschaftliche Machtstellung. Mit seinen Online-Marktplätzen und vielen weiteren - insbesondere digitalen - Angeboten kommt dies für Amazon in Betracht. Wenn wir eine derartige Marktposition feststellen, könnten wir etwaige wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen von Amazon früher aufgreifen und untersagen."
Digitale Dienste
Es geht nun also um die Dienste, die Amazon anbietet. Das sind neben dem allgemeinen Prime-Abo der Video-Streaming-Service, Musik-Streaming, Gaming und die Cloudspeicher. Es ist im Übrigen das zweite Verfahren, das das Bundeskartellamt auf der Grundlage des neuen kartellrechtlichen Instruments eröffnet. Kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes wurde Anfang des Jahres bereits ein entsprechendes Verfahren gegen Facebook eingeleitet.GWB-Digitalisierungsgesetz
Mit dem neuen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) kann nun das Bundeskartellamt ein früheres und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne, erwirken. Das Bundeskartellamt kann Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.Das Bundeskartellamt führt aktuell noch zwei weitere Verfahren gegen Amazon. In einem Verfahren untersucht man, inwieweit Amazon durch Preiskontrollmechanismen bzw. Algorithmen Einfluss auf die Preissetzung der auf dem Amazon-Marktplatz tätigen Händler nimmt. "In einem zweiten Verfahren prüft das Bundeskartellamt inwieweit Vereinbarungen zwischen Amazon und Markenherstellern, u.a. Apple, die Dritthändler vom Verkauf von Markenprodukten auf dem Amazon Marktplatz ausschließen, einen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln darstellen", so Mundt.
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