EU: Pauschale Auto-Scans auf Kinderpornographie sind unzulässig
Im Kampf gegen Kinderpornografie kommen schon länger diverse Automatismen zum Einsatz. Das liegt unter anderem daran, dass die schiere Masse an pornografischen Inhalten im Netz von Menschen allein nicht zu bewältigen wäre. Doch teils ist das nicht mit EU-Gesetzen vereinbar.
An sich ist Privatsphäre von Internet-Nutzern ein besonders hohes Gut, doch die Frage, ob es im Zusammenhang mit Kinderpornografie Ausnahmen geben darf, beschäftigt die Europäische Union schon länger. Die EU-Kommission wollte deshalb wissen, ob sie mittels Eilverordnung Ausnahmen von bestimmten Teilen der Privatsphäre-Richtlinien in Anspruche nehmen kann und hat dazu den Wissenschaftlichen Dienst des EU-Parlaments (EPRS) mit einer Studie beauftragt.
Das Gutachten kommt im Prinzip zum Schluss, dass der Zweck hier nicht die Mittel heiligt und der seit Ende 2020 geltende europäische Kodex für die elektronische Kommunikation in den Bereich der E-Privacy-Richtlinie fällt. Und letztere enthält keine Ausnahme für das Vorgehen gegen Kinderpornografie.
Die Studie kommt im Wesentlichen zum Schluss, dass automatische Scans zulässig sein können, allerdings nur dann, wenn ein konkreter Verdachtsfall besteht. Ein pauschales Erfassen aller Nutzer ist hingegen nicht zulässig, so der EPRS. Das letzte politische Wort ist in der geplanten Ausnahmeverordnung zwar noch nicht gesprochen, Experten geben der Sache nach dem Gutachten des EPRS aber keine großen Erfolgsaussichten.
Nur im Verdachtsfall zulässig - nicht pauschal
Doch der EPRS hat nun festgestellt, dass Ausnahmen auch in diesem speziellen Fall nicht mit den Grundrechten von EU-Bürgern vereinbar seien. Wie Heise berichtet, sind solche präventiven Scans bereits bei Anbietern wie Microsoft und Google üblich, diese überprüfen die Cloud-Konten ihrer Nutzer auch ohne konkreten Verdacht automatisch auf etwaige Inhalte, darunter auch Anzeichen von so genanntem Cybergrooming.Das Gutachten kommt im Prinzip zum Schluss, dass der Zweck hier nicht die Mittel heiligt und der seit Ende 2020 geltende europäische Kodex für die elektronische Kommunikation in den Bereich der E-Privacy-Richtlinie fällt. Und letztere enthält keine Ausnahme für das Vorgehen gegen Kinderpornografie.
Die Studie kommt im Wesentlichen zum Schluss, dass automatische Scans zulässig sein können, allerdings nur dann, wenn ein konkreter Verdachtsfall besteht. Ein pauschales Erfassen aller Nutzer ist hingegen nicht zulässig, so der EPRS. Das letzte politische Wort ist in der geplanten Ausnahmeverordnung zwar noch nicht gesprochen, Experten geben der Sache nach dem Gutachten des EPRS aber keine großen Erfolgsaussichten.
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