Änderung beschlossen: Meldebescheinigungen gibt es künftig online

Künftig soll es in Deutschland einfacher werden, Meldebescheinigungen und andere Verwaltungsleistungen elektronisch zu beantragen. Dazu muss das Bundesmeldegesetz geändert werden. Der Bundesrat hat dem Vorhaben bereits zugestimmt.
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Details zur Umsetzung sind noch nicht bekannt

Auch als eine Reaktion auf die Corona-Pandemie wird die Digitalisierung in den deutschen Amtsstuben nun Ernst genommen. Die Politik hat dazu jetzt eine weitere Gesetzesänderung bestätigt. Künftig soll man Meldebescheinigungen und andere Verwaltungsleistungen einfach elektronisch beantragen können. Es gibt dabei allerdings noch keinerlei Einzelheiten, wie und wann genau die Umsetzung geplant ist, beziehungsweise, ob es einen Stichtag geben wird, mit dem deutschlandweit die Meldebescheinigungen online beantragt werden können. Noch fehlen diese Details, aber dazu wird es Anfang kommenden Jahres weitere Planungen geben.

Zunächst sieht die Gesetzesänderung folgendes vor:

  • Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Meldewesen
  • Verbesserung des länderübergreifenden Datenabrufs und Vereinfachung der melderechtlichen Prozesse
  • Verbesserung von Datenqualität und -verfügbarkeit

Damit soll sichergestellt werden, dass man sich zum Beispiel nach einem Umzug (auch in ein anderes Bundesland) online ummelden kann und dass die Datenbestände immer auf dem Laufenden sind. Das gilt auch für Zweit- oder Nebenwohnungen. Man soll dazu alle persönlichen Meldedaten über ein Verwaltungs­portal selbst abrufen und weiter nutzen können. Außerdem wird es möglich sein, statt einer schriftlichen eine elektronische Meldebescheinigung zu beantragen und nach einem Wohnungsumzug eine Anmeldung in der neuen Stadt elektronisch durchzuführen.

Die Meldedaten sind für die Kommunen außerdem eine wichtige Planungsgrundlage, zum Beispiel, um Berechnungen für Kita- oder Schulplätze aber auch Wahlen durchzuführen. Das neue Gesetz soll nun dabei helfen, Daten schneller und aktueller zur Verfügung zu stellen.

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