Bundestag: Wohnungsbesitzer haben ein Recht auf Glasfaser-Anschluss
Der Bundestag hat gestern den Weg dafür geebnet, dass Bürgern die Nutzung fortschrittlicherer Technologien zumindest einfacher gemacht wird. Wohnungseigentümer haben zukünftig ein Recht auf einen Glasfaser-Anschluss und eine E-Auto-Steckdose.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jetzt jeder auf Wunsch einfach die entsprechenden Kabel verlegt bekommt. Die Betreiber der jeweiligen Netze können den Auftraggeber natürlich zur Kasse bitten. Der Fortschritt der neuen Regelung liegt daher in erster Linie einmal darin, dass der lokal zuständige Betreiber von Telekommunikationsnetzen zumindest niemanden mehr komplett abweisen kann, der gern einen Glasfaser-Anschluss in seiner Wohnung hätte.
Darüber ändert das Gesetz auch die Entscheidungsfindung in gemeinschaftlichen Wohnhäusern ab. In einem Haus voller Eigentumswohnungen, in dem nun der Bewohner des Dachgeschosses einen Glasfaser-Anschluss haben wollte, musste bisher die Eigentümer-Gemeinschaft zustimmen, dass die Verlegearbeiten durch das ganze Haus stattfinden können. Ab Inkrafttreten des Gesetzes kann hier nun nicht mehr blockiert und verzögert werden. Gleiches gilt für die Installation von Ladepunkten für ein Elektroauto in der Garage oder an den entsprechenden Stellflächen des Hauses.
Eine weitere Änderung wurde bei der Besteuerung von Autos beschlossen. Hier soll eine höhere Abgabe auf Neuwagen mit hohem Spritverbrauch den Trend Richtung Elektromobilität beschleunigen. Allerdings verwiesen Kritiker darauf, dass die Änderungen dafür viel zu gering seien. Denn die Neuregelung betrifft nur Fahrzeuge, die neu angemeldet werden. Und Spritfresser mit besonders hohem CO2-Ausstoß werden bei der Steuer im ganzen Jahr um maximal 15,80 Euro teurer, was kaum einen lenkenden Effekt haben dürfte.
Darüber ändert das Gesetz auch die Entscheidungsfindung in gemeinschaftlichen Wohnhäusern ab. In einem Haus voller Eigentumswohnungen, in dem nun der Bewohner des Dachgeschosses einen Glasfaser-Anschluss haben wollte, musste bisher die Eigentümer-Gemeinschaft zustimmen, dass die Verlegearbeiten durch das ganze Haus stattfinden können. Ab Inkrafttreten des Gesetzes kann hier nun nicht mehr blockiert und verzögert werden. Gleiches gilt für die Installation von Ladepunkten für ein Elektroauto in der Garage oder an den entsprechenden Stellflächen des Hauses.
Gilt nicht für Mieter
Das Antragspaket verfolgte den Zweck der "Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes". Es wurde von verschiedenen Seiten begrüßt, Kritiken gab es eher in die Richtung, dass die Sache nicht weit genug gehe. So gelten die Regelungen beispielsweise nur für Wohnungseigentümer, Mieter bleiben hingegen außen vor. Diese müssen schon ihren Vermieter überzeugen, dass entsprechende Anbindungen nötig sind.Eine weitere Änderung wurde bei der Besteuerung von Autos beschlossen. Hier soll eine höhere Abgabe auf Neuwagen mit hohem Spritverbrauch den Trend Richtung Elektromobilität beschleunigen. Allerdings verwiesen Kritiker darauf, dass die Änderungen dafür viel zu gering seien. Denn die Neuregelung betrifft nur Fahrzeuge, die neu angemeldet werden. Und Spritfresser mit besonders hohem CO2-Ausstoß werden bei der Steuer im ganzen Jahr um maximal 15,80 Euro teurer, was kaum einen lenkenden Effekt haben dürfte.
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