Gesetzesnovelle: Verband warnt vor Hintertür für neuen Routerzwang
Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE). Dabei geht es um einen neuen Passus in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Über die geplanten Änderungen hatten wir schon mehrfach berichtet - dazu gehört zum Beispiel auch eine Hintertür, die es Behörden ermöglichen soll, bei Messengern wie WhatsApp mitlesen zu können und die Verschlüsselung zu umgehen. Ebenso kontrovers diskutiert wird nun die zweite Hintertür, die es in die Novelle schaffen könnte. Laut dem VTKE gibt es nun eine Ausnahmeregelung für die Endgerätefreiheit. "Diese Öffnungsklausel birgt das Risiko, dass Verbraucherrechte eingeschränkt und die freie Endgerätewahl de facto abgeschafft werden könnte", so der VTKE. Der VTKE fordert daher die Streichung des Absatzes aus dem Gesetzentwurf.
Diesen Streit könnte die neue Öffnungsklausel ausräumen, doch damit steht die Hintertür für einen neuen Routerzwang wieder sperrangelweit offen:
"Die in § 70 Abs. 2 neu aufgenommene Regelung, dass die BNetzA Ausnahmen vom passiven Netzabschlusspunkt zulassen kann, führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit und ist geeignet, die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine freie Endgerätewahl de facto abzuschaffen. Es existieren keinerlei technische Gründe, die solche Ausnahmeregelungen erfordern. Die äußerst positiven Erfahrungen mit der freien Endgerätewahl in den letzten mehr als vier Jahren bestätigen dies. Demgegenüber stehen erhebliche Risiken und Missbrauchspotential durch die Neuregelung", führt der VTKE aus.
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Davor warnt der Streit ums Europarecht
Hintergrund zu diesem Passus ist allerdings der Streit, ob die bisher festgeschriebene Routerfreiheit mit EU-Richtlinien im Einklang steht. Seit dem Ende des Routerzwangs gibt es da eine entsprechende Lobby, die das Europarecht dahingehend auslegt, dass eine gesetzliche Festlegung des sogenannten Netzabschlusspunktes nicht rechtskonform sei.Diesen Streit könnte die neue Öffnungsklausel ausräumen, doch damit steht die Hintertür für einen neuen Routerzwang wieder sperrangelweit offen:
"Die in § 70 Abs. 2 neu aufgenommene Regelung, dass die BNetzA Ausnahmen vom passiven Netzabschlusspunkt zulassen kann, führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit und ist geeignet, die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine freie Endgerätewahl de facto abzuschaffen. Es existieren keinerlei technische Gründe, die solche Ausnahmeregelungen erfordern. Die äußerst positiven Erfahrungen mit der freien Endgerätewahl in den letzten mehr als vier Jahren bestätigen dies. Demgegenüber stehen erhebliche Risiken und Missbrauchspotential durch die Neuregelung", führt der VTKE aus.
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