Rapidshare ist zwar seit Jahren tot, für Gerichte aber noch Thema
Rapidshare war lange ein Synonym für illegales Filesharing, zumindest in der Kategorie One-Click-Hoster. Doch die Content-Industrie bekämpfte das Schweizer Angebot konsequent und zwang das Unternehmen zum Aus. Inzwischen beschäftigen sich nur noch Gerichte mit der Causa.
Der Schweizer Filehoster Rapidshare (RS) war viele Jahre lang ein Synonym für Piraterie. Zwar konnte man RS auch ganz legal als privaten Datenspeicher nutzen, der überwiegende Teil der Anwender kannte den Dienst aber als Piraterie-Schleuder.
Das Unternehmen stand deshalb immer wieder vor diversen Gerichten und konnte sich rechtlich auch erstaunlich lange über Wasser halten, irgendwann wurde der Druck zu groß und Rapidshare musste vor fünf Jahren endgültig den Stecker ziehen. Letztlich wurde Rapidshare zum Verhängnis, dass die Rechteinhaber wiederholt forderten, dass Daten dauerhaft gelöscht werden und nicht als neuer Upload wieder dort auftauchen.
Mit dem Aus für Rapidshare war die Sache aber noch nicht zu Ende, denn Gründer und langjähriger Chef Christian Schmid, seine Frau sowie ihr Anwalt mussten sich bis September 2018 vor dem Strafgericht in Zug verantworten. Es geht um gewerbsmäßige Beihilfe zu Verstößen gegen das Urheberrecht. Hintergrund sind Strafanzeigen mehrerer wissenschaftlicher Verlage.
Für die Angeklagten sind so lange Wartezeiten zwar aufreibend, aber nicht unbedingt negativ. Denn laut dem Schweizer Juristen Martin Steiger wirkt sich eine lange Verfahrensdauer "üblicherweise strafmildernd" aus.
Das Unternehmen stand deshalb immer wieder vor diversen Gerichten und konnte sich rechtlich auch erstaunlich lange über Wasser halten, irgendwann wurde der Druck zu groß und Rapidshare musste vor fünf Jahren endgültig den Stecker ziehen. Letztlich wurde Rapidshare zum Verhängnis, dass die Rechteinhaber wiederholt forderten, dass Daten dauerhaft gelöscht werden und nicht als neuer Upload wieder dort auftauchen.
Mit dem Aus für Rapidshare war die Sache aber noch nicht zu Ende, denn Gründer und langjähriger Chef Christian Schmid, seine Frau sowie ihr Anwalt mussten sich bis September 2018 vor dem Strafgericht in Zug verantworten. Es geht um gewerbsmäßige Beihilfe zu Verstößen gegen das Urheberrecht. Hintergrund sind Strafanzeigen mehrerer wissenschaftlicher Verlage.
Warten auf ein Urteil
Eigentlich ist der Fall vor Gericht längst abgeschlossen, doch wie Tarnkappe berichtet, warten die Angeklagten immer noch auf die Urteile. Und womöglich wird man noch eine ganze Weile warten können oder müssen. Denn bei komplexen Fällen sind in der Schweiz Wartezeiten von bis zu fünf Jahren nichts Ungewöhnliches.Für die Angeklagten sind so lange Wartezeiten zwar aufreibend, aber nicht unbedingt negativ. Denn laut dem Schweizer Juristen Martin Steiger wirkt sich eine lange Verfahrensdauer "üblicherweise strafmildernd" aus.
Thema:
Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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