Copyright-Klage gegen Rapidshare:
Freispruch für ehemalige Betreiber
Der Filehoster Rapidshare war einst der absolute Schrecken der Content-Industrie, er war lange Zeit die erste Wahl für Piraterie-Inhalte aller Art. 2015 folgte das endgültige Aus, die juristischen Nachwehen wurden aber erst vor kurzem abgeschlossen. Und das zu Gunsten der Beklagten.
Rapidshare gibt es schon seit vielen Jahren nicht mehr, auch dessen ehemalige Betreiber haben sich anderen Dingen zugewandt. Doch die Hintermänner und -frauen des Schweizer Filehosters mussten sich auch Jahre nachdem man den Stecker gezogen hat, vor Gericht verantworten. Das (vorerst) letzte Kapitel betraf das Ehepaar Christian und Alexandra Schmid und einen ihrer ehemaligen Anwälte.
Die Zuger Staatsanwalt warf Schmid, dem Gründer von Rapidshare, vor, massenhafte gewerbliche Verstöße gegen Urheberrechte begangen zu haben. Gefordert war auch ein hoher Schadenersatz. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass Rapidshare sich auf Kosten der Urheber bereichert habe. Der Vorwurf: Man wusste von den Piraterie-Aktivitäten, unternahm aber bewusst nichts dagegen.
Wermutstropfen für die Schmids: Sie müssen dem Bericht zufolge einen "beachtlichen Betrag" der Verfahrenskosten übernehmen. Hierzu wollen Meili und Schmid noch die Begründung abwarten und werden dann ggf. das Urteil anfechten. Offen ist auch, ob es seitens der Staatsanwaltschaft oder der klagenden Verlage die Absicht gibt, in Berufung zu gehen.
Allzu hart dürften die Verfahrenskosten die Schmids aber nicht treffen, denn das Ehepaar hat erst 2019 das Schloss Eugensberg im Kanton Thurgau gekauft. Preis: rund 40 Millionen Euro.
Die Zuger Staatsanwalt warf Schmid, dem Gründer von Rapidshare, vor, massenhafte gewerbliche Verstöße gegen Urheberrechte begangen zu haben. Gefordert war auch ein hoher Schadenersatz. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass Rapidshare sich auf Kosten der Urheber bereichert habe. Der Vorwurf: Man wusste von den Piraterie-Aktivitäten, unternahm aber bewusst nichts dagegen.
Zweieinhalb Jahre Warten
Die Verhandlungen dazu sind schon eine halbe Ewigkeit her und nach einer zweieinhalbjährigen Wartezeit wurden nun endlich die Urteile gesprochen bzw. bekannt gegeben: Wie das Schweizer Tagblatt berichtet (via TorrentFreak), gab es für alle drei Freisprüche. Laut dem Zürcher Anwalt Andreas Meili, der Alexander Schmid vertrat, sind alle "vollumfänglich freigesprochen" worden, eine Begründung veröffentlichte das Gericht aber bislang nicht.Wermutstropfen für die Schmids: Sie müssen dem Bericht zufolge einen "beachtlichen Betrag" der Verfahrenskosten übernehmen. Hierzu wollen Meili und Schmid noch die Begründung abwarten und werden dann ggf. das Urteil anfechten. Offen ist auch, ob es seitens der Staatsanwaltschaft oder der klagenden Verlage die Absicht gibt, in Berufung zu gehen.
Allzu hart dürften die Verfahrenskosten die Schmids aber nicht treffen, denn das Ehepaar hat erst 2019 das Schloss Eugensberg im Kanton Thurgau gekauft. Preis: rund 40 Millionen Euro.
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