DE-CIX darf sich nicht gegen Spionage durch den BND wehren
Der Bundesnachrichtendienst (BND) kann weiterhin in nahezu beliebigem Umfang Internet-Nutzer durch Schnittstellen am weltweit größten Netzwerk-Knoten DE-CIX in Frankfurt am Main ausspionieren. Die Betreiber dieser Einrichtung hatten mit ihrer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig keinen Erfolg.
Der Provider-Verband Eco versucht sich seit Jahren dagegen zu wehren, von dem deutschen Geheimdienst als Erfüllungsgehilfe herangezogen zu werden. Schon vor Jahren wurde nach und nach im Zuge der Diskussion um die Snowden-Leaks bekannt, dass der BND Schnittstellen in den DE-CIX-Datenzentren unterhält, über die ziemlich pauschal Datenströme kopiert und abgeleitet werden.
Der Eco hatte sich für seine Klage gegen die Verpflichtung zur Beihilfe sogar einen ziemlich eindrucksvollen Gutachter zu Hilfe geholt: Auch Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Vorsitzende des Bundesverfassungsgericht, kam zu dem Schluss, dass man es hier mit einer rechtswidrigen Situation zu tun hat. Denn bei der pauschalen Ausleitung sind auch deutsche Nutzer betroffen, die der BND als Auslandsgeheimdienst nicht überwachen darf. Weiterhin setze sich der Dienst keine Grenzen und die Anordnungen ließen auch nicht erkennen, dass sie vom parlamentarischen Kontrollgremium abgesegnet wären.
Nach Aussage des Gerichtes wird die bisherige Praxis im vollen Umfang als legal angesehen. Da dürfte es den Eco auch nicht beruhigen, dass die Richter feststellten, dass die Nutzer zumindest die Betreiber des DE-CIX nicht für die Überwachung haftbar machen können. Eine ausführliche Begründung, wie das Bundesverwaltungsgericht zu seinem Urteil kommt, wird erst in den kommenden Tagen erscheinen.
Der Eco hatte sich für seine Klage gegen die Verpflichtung zur Beihilfe sogar einen ziemlich eindrucksvollen Gutachter zu Hilfe geholt: Auch Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Vorsitzende des Bundesverfassungsgericht, kam zu dem Schluss, dass man es hier mit einer rechtswidrigen Situation zu tun hat. Denn bei der pauschalen Ausleitung sind auch deutsche Nutzer betroffen, die der BND als Auslandsgeheimdienst nicht überwachen darf. Weiterhin setze sich der Dienst keine Grenzen und die Anordnungen ließen auch nicht erkennen, dass sie vom parlamentarischen Kontrollgremium abgesegnet wären.
DE-CIX zumindest nicht haftbar
Das half allerdings alles nichts. "Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in erster und letzter Instanz auf die Klage einer Internetknotenpunkt-Betreiberin (DE-CIX) entschieden, dass das Bundesministerium des Innern (BMI) sie verpflichten kann, bei der Durchführung strategischer Fernmeldeüberwachungsmaßnahmen durch den Bundesnachrichtendienst (BND) mitzuwirken", teilten die Leipziger Richter mit.Nach Aussage des Gerichtes wird die bisherige Praxis im vollen Umfang als legal angesehen. Da dürfte es den Eco auch nicht beruhigen, dass die Richter feststellten, dass die Nutzer zumindest die Betreiber des DE-CIX nicht für die Überwachung haftbar machen können. Eine ausführliche Begründung, wie das Bundesverwaltungsgericht zu seinem Urteil kommt, wird erst in den kommenden Tagen erscheinen.
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Christian Kahle
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