Neues Urteil gegen untergejubelte Verträge von Vodafone
Die Verbraucherzentrale Hamburg sucht nach Kunden, die Probleme mit Vodafone und angeblich abgegebene Bestellungen haben. Dabei gibt es aktuell ein laufendes Verfahren und ein neues Urteil. Es gibt immer wieder Probleme mit untergeschobenen Verträgen bei Vodafone.
Das berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg - und das, obwohl die Verbraucherschützer schon mehrfach gegen die Geschäftspraktiken vorgegangen sind und vor Gericht Recht erhielten. So auch in einem Fall, bei dem jetzt das Urteil vorliegt. Dabei ging es um eine Kundin, die nach der Kündigung ihres DSL-Vertrags plötzlich eine Auftragsbestätigung für ein Film-Abo der Vodafone Giga TV-App erhielt, die sie nie beauftragt hatte. Sie hatte aber sehr wohl zuvor mit der Kunden-Hotline telefoniert, um eine Frage für den Router, den sie zurücksenden musste, zu klären.
Die Auftragsbestätigung hatte das Datum des Telefonats, jedoch hatte der Service-Mitarbeiter im Callcenter mit der Kundin gar nicht über die App oder ein Abo gesprochen.
Das Landgericht München I untersagte in diesem Fall Vodafone am 3. März 2020 (Az. 17 HK O 15392/19), Verbrauchern den Abschluss eines Vertrags über das Produkt "Vodafone Giga TV App" zu bestätigen, wenn diese gar nichts bestellt haben. Verstößt das Unternehmen gegen das Anerkenntnisurteil, kann ebenfalls ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig werden. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu: "Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH darf keine Auftragsbestätigungen mehr über bestimmte Produkte an Verbraucher verschicken, wenn diese die Leistungen nicht bestellt haben."
"Was eigentlich nach einer Selbstverständlichkeit klingt, müssen wir immer wieder mit Abmahnungen oder Gerichtsverfahren durchsetzen."
In einem ähnlichen Fall läuft noch ein Verfahren, da Vodafone keine Unterlassungserklärung abgegeben hat. Dabei hatte der Kunde in einem Anruf bei der Hotline zwar ein Angebot für einen Telefon- und Internetvertrag erhalten, dies aber abgelehnt. Einen Tag später erhielt er einen Anruf einer Firma, die einen Termin für die Installation eines neuen Kabel-Routers vereinbaren wollte.
Großer Internet-Vergleichs-Rechner
Die Auftragsbestätigung hatte das Datum des Telefonats, jedoch hatte der Service-Mitarbeiter im Callcenter mit der Kundin gar nicht über die App oder ein Abo gesprochen.
Das Landgericht München I untersagte in diesem Fall Vodafone am 3. März 2020 (Az. 17 HK O 15392/19), Verbrauchern den Abschluss eines Vertrags über das Produkt "Vodafone Giga TV App" zu bestätigen, wenn diese gar nichts bestellt haben. Verstößt das Unternehmen gegen das Anerkenntnisurteil, kann ebenfalls ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig werden. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu: "Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH darf keine Auftragsbestätigungen mehr über bestimmte Produkte an Verbraucher verschicken, wenn diese die Leistungen nicht bestellt haben."
"Was eigentlich nach einer Selbstverständlichkeit klingt, müssen wir immer wieder mit Abmahnungen oder Gerichtsverfahren durchsetzen."
Betroffen waren ganz verschiedene Produkte, darunter:
- Vodafone TV Connect
- Vodafone GigaTV, inklusive HD Premium Cable
- Kabel Digital
- Video Select
- Vodafone Giga TV App (neues Urteil)
- Internet- und Festnetzanschluss
In einem ähnlichen Fall läuft noch ein Verfahren, da Vodafone keine Unterlassungserklärung abgegeben hat. Dabei hatte der Kunde in einem Anruf bei der Hotline zwar ein Angebot für einen Telefon- und Internetvertrag erhalten, dies aber abgelehnt. Einen Tag später erhielt er einen Anruf einer Firma, die einen Termin für die Installation eines neuen Kabel-Routers vereinbaren wollte.
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