Online-Kriminelle sorgen für Zahlungs-Stopp von Corona-Soforthilfen
Die von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie besonders betroffenen Solo-Selbstständigen und Kleinstbetriebe müssen den nächsten Rückschlag verkraften: Das Hilfsprogramm in Nordrhein-Westfalen muss vorerst gestoppt werden.
Eine entsprechende Entscheidung hat das Wirtschaftsministerium in Abstimmung mit dem Landeskriminalamt am gestrigen Abend getroffen. Wie das Ministerium mitteilte, geschehe das letztlich zum Schutz aller Beteiligten, nachdem Kriminelle massiv versucht hatten, die Situation für ihre eigenen Zwecke zu missbrauchen. Kurz nach dem Start des Hilfeprogramms brachten sie Webseiten in den Suchergebnissen nach oben, auf denen gefälschte Antragsformulare bereitgestellt wurden.
Auf diese Weise versuchten die Betrüger offensichtlich an Daten von Selbstständigen zu kommen und sich mit diesen dann am Hilfsprogramm zu bereichern. Das kann beispielsweise geschehen, indem mit legitimen Daten Hilfsgelder beantragt und auf Konten der Kriminellen umgeleitet werden. Seitens des Landes hatte man daraufhin die Bezirksregierungen angewiesen, die regionalen Ämter zum Stopp aller Auszahlungen zu verpflichten.
Durch die Machenschaften der Betrüger dürfte den rechtmäßigen Antragstellern kein Geld verloren gehen. Es kann aber später eintreffen - was für die Betroffenen ein echtes Problem werden kann. Die Hilfsausschüttungen richten sich an kleine Selbstständige, die ihrer normalen Tätigkeit aktuell nicht nachkommen dürfen, aber trotzdem laufende Kosten zu bezahlen haben.
Auf diese Weise versuchten die Betrüger offensichtlich an Daten von Selbstständigen zu kommen und sich mit diesen dann am Hilfsprogramm zu bereichern. Das kann beispielsweise geschehen, indem mit legitimen Daten Hilfsgelder beantragt und auf Konten der Kriminellen umgeleitet werden. Seitens des Landes hatte man daraufhin die Bezirksregierungen angewiesen, die regionalen Ämter zum Stopp aller Auszahlungen zu verpflichten.
Anträge weiter möglich
"Die Antragstellung ist davon nicht berührt: Kleinunternehmer und Selbstständige können weiterhin die NRW-Soforthilfe beantragen", hieß es. Die eingegangenen Anträge und Bewilligungen müssen allerdings noch einmal einer gesonderten Prüfung unterzogen werden. Das Land weist darauf hin, dass man darauf achten soll, die benötigten Unterlagen nur von Webseiten der Landesverwaltung herunterzuladen, deren Domains auf .nrw oder .nrw.de enden.Durch die Machenschaften der Betrüger dürfte den rechtmäßigen Antragstellern kein Geld verloren gehen. Es kann aber später eintreffen - was für die Betroffenen ein echtes Problem werden kann. Die Hilfsausschüttungen richten sich an kleine Selbstständige, die ihrer normalen Tätigkeit aktuell nicht nachkommen dürfen, aber trotzdem laufende Kosten zu bezahlen haben.
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