Avast wird beim Spitzeln erwischt und löscht die Daten nicht mal

Vergangene Woche wurde der tschechische Antiviren-Hersteller Avast dabei erwischt, dass man mit Hilfe der Anwendungen eines Tochter­unter­nehmens namens Jumpshot Nutzer ausschnüffelt und die abgegriffenen Daten gewinnbringend weiterverkauft hat.
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Bleeping Computer
Avast wurde vor kurzem auf frischer Tat ertappt, PCMag und Motherboard konnten gemeinsam aufdecken, dass der Antiviren-Software-Hersteller, statt seine Nutzer zu schützen, sie kräftig ausgeschnüffelt hat. Das Ganze passierte zwar über Umwege, genauer gesagt eine Tochterfirma namens Jumpshot, änderte aber nichts daran, dass Avast hier ganz kräftig ins Klo gegriffen hat.

Man schaltete auch schnell in den Verteidigungs- bzw. Entschuldigungsmodus und gab bekannt, dass man das natürlich sofort eingestellt habe und seine Spitzel-Abteilung auch auflösen wird. Doch das hat Grenzen, wie nun PCMag berichtet.

Archivieren statt löschen

Denn die abgegriffenen Daten will Avast nicht sofort löschen, sondern wird die von Jumpshot gesammelten Informationen wie Browser-Verläufe "sicher archivieren". Avast hat das auch bestätigt, ansonsten erklärte man diesen Schritt allerdings nicht.

Enttäuschte und verärgerte Anwender werden an dieser Stelle womöglich (zu Recht) aufschreien und sich wundern, denn aus Nutzersicht wurden diese Daten illegal abgegriffen. Paradoxerweise könnten rechtliche Gründe dafür verantwortlich sein. Denn europäische und kalifornische Datenschutzbestimmungen wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bzw. der California Consumer Privacy Act zwingen Avast vermutlich dazu, diese Daten fürs erste zu behalten.

Denn diese Datenschutz-Verordnungen sind auch dafür da, dass Nutzer von Unternehmen abfragen können, was über sie gesammelt worden ist. Im Zuge solcher Abfragen können Betroffene auch fordern, dass "ihre" Daten gelöscht werden. Die laut PCMag "nukleare Option" einer Komplettlöschung wäre sicherlich die richtige, um sicherzustellen, dass die Daten nie wieder verwendet bzw. missbraucht werden können. Dem stehen aber andere rechtliche Überlegungen gegenüber, auch jene hinsichtlich der Notwendigkeit einer Verteidigungsstrategie von Avast, sollte es zu Klagen kommen.

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