Pyur: Wie man sich trotzdem gegen die Preiserhöhung wehren kann
Die kürzlich verkündete Preiserhöhung durch den Kabel-Provider Pyur hat viele Verbraucher verärgert. Und obwohl die AGB dem Unternehmen wohl wirklich die Möglichkeit einräumen, solch einen Schritt durchzuziehen, gibt es letztlich doch eine Möglichkeit, wie sich Kunden zumindest ein Stück weit wehren können.
Denn Pyur hatte die zum kommenden 1. April gültige Preiserhöhung damit gerechtfertigt, dass Lohn-, Bau- und Energiekosten gestiegen seien und man dies nun auf die Monatsgebühren der Kunden umlegen müsse. "Der Anbieter kann nicht so pauschal behaupten, dass sich die genannten Kosten erhöht haben", erklärte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Ganz ähnlich wie bei den Aufschlüsselungen, die Vermieter ihren Bewohnern vorlegen müssen, wäre es auch hier nötig, konkret darzulegen, an welchen Stellen der Provider mehr ausgeben muss. "Wir haben den Anbieter deshalb angeschrieben und um Aufstellung der Kostenbestandteile, die die Erhöhung rechtfertigen, gebeten", so Henschler. Denn nur so sei die Preiserhöhung letztlich auch nachvollziehbar.
Pyur ging aus dem Zusammenschluss der Provider Primacom und Tele Columbus hervor. Ende Februar erhielten die Kunden Anschreiben, in denen die Preiserhöhung angekündigt wurde, die für Fernsehen, Internet und Telefon gelten sollten. Diese beliefen sich letztlich auf knapp 5 Prozent der Monatsentgelte, was letztlich weniger als 2 Euro im Monat sind. Ein Sonderkündigungsrecht kam so nicht zustande.
Siehe auch: Pyur verärgert Kunden mit 5% Preiserhöhung - ohne Kündigungsrecht
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Ganz ähnlich wie bei den Aufschlüsselungen, die Vermieter ihren Bewohnern vorlegen müssen, wäre es auch hier nötig, konkret darzulegen, an welchen Stellen der Provider mehr ausgeben muss. "Wir haben den Anbieter deshalb angeschrieben und um Aufstellung der Kostenbestandteile, die die Erhöhung rechtfertigen, gebeten", so Henschler. Denn nur so sei die Preiserhöhung letztlich auch nachvollziehbar.
Details bitte!
Dieser Schritt steht nach ihrer Ansicht auch jedem einzelnen Kunden zu. Diese müssten die höheren Preise auch nicht einfach blind hinnehmen, und darauf vertrauen, dass die Begründung schon stimmen wird. "In einem Anschreiben sollten die Kunden den Anbieter unter Setzung einer Frist von circa zwei Wochen zur Offenlegung der internen Kostensteigerungen auffordern und sich darin die Rückforderung der eventuellen Zuvielzahlung ausdrücklich vorbehalten", führte die Verbraucherschützerin aus.Pyur ging aus dem Zusammenschluss der Provider Primacom und Tele Columbus hervor. Ende Februar erhielten die Kunden Anschreiben, in denen die Preiserhöhung angekündigt wurde, die für Fernsehen, Internet und Telefon gelten sollten. Diese beliefen sich letztlich auf knapp 5 Prozent der Monatsentgelte, was letztlich weniger als 2 Euro im Monat sind. Ein Sonderkündigungsrecht kam so nicht zustande.
Siehe auch: Pyur verärgert Kunden mit 5% Preiserhöhung - ohne Kündigungsrecht
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Christian Kahle
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