Gericht: Händler dürfen uns nachweislich unsichere Handys andrehen

Elektronikhändler dürfen den Verbrauchern weiterhin Mobiltelefone an­dre­hen, von denen völlig klar ist, dass sie über eklatante Sicherheitsmän­gel ver­fü­gen und diese auch nicht mehr behoben werden. Nicht einmal eine ent­spre­chen­de Warnung muss sein.
Eigentlich darf hierzulande nichts verkauft oder anderweitig an Nutzer gegeben werden, was nicht diversen Normen entspricht und auf reihenweise Sicherheits-Standards geprüft wurde. Die Ausnahme stellen Geräte dar, denen die Anwender ihre privatesten Daten anvertrauen: Das Smartphone. Solche können auch dann noch verramscht werden, wenn eine Bundesbehörde wie das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) laut Alarm schlägt.

Verbraucherschützer hatten bereits vor einiger Zeit Klage eingereicht und versuchten zumindest dafür zu sorgen, dass der jeweilige Händler eine entsprechende Informationspflicht gegenüber dem Kunden hat. Eine solche Forderung lehnte das Gericht aber ab: "Es stelle für die Beklagte einen unzumutbaren Aufwand dar, sich die Informationen über Sicherheitslücken für jedes einzelne von ihr angebotene Smartphone-Modell zu verschaffen", hieß es seitens des Oberlandesgerichtes Köln.

Niemand kennt die Lücken?

In der Urteilsbegründung versteigt sich das Gericht darauf, dass die Händler nur durch eigene Tests herausfinden könnten, ob Sicherheitslücken vorhanden seien. Außerdem würden immer wieder neue Schwachstellen entdeckt und es sei für einen Verkäufer nicht leistbar, ständig die entsprechenden Prüfungen zu wiederholen. Und es sei für den Händler auch nicht einzuschätzen, ob ein Hersteller für ein Gerät noch weitere Sicherheits-Updates bereitstellen wird.

Wer den Markt etwas beobachtet, dürfte sich über die Begründung doch sehr wundern. Immerhin ging es in der Klage um Geräte, die mit einem klar veralteten Betriebssystem ausgeliefert werden und für die es vom Hersteller auch klar keinen Support mehr gibt. Hinzu kommt, dass die entsprechenden Sicherheitswarnungen für die längst bekannten Schwachstellen beispielsweise auch vom BSI verfasst wurden.

Es bleibt angesichts des Urteils letztlich keine andere Möglichkeit, als darauf zu warten, dass der Gesetzgeber hier endlich aktiv wird. Verbraucherschützer fordern beispielsweise schon lange, dass Geräte, die maßgeblich von einem Betriebssystem abhängen und mit dem Internet verbunden werden, nur verkauft werden dürfen, wenn der Hersteller auch garantiert, über einen bestimmten Zeitraum nach dem Verkauf auch die Software regelmäßig zu warten. Das dürfte insbesondere diverse Billigheimer bei den Android-Smartphones, aber auch die Hersteller verschiedener Home-Router und anderer vernetzter Systeme ordentlich treffen.

Siehe auch: Project Mainline: Android-Updates sollen schneller beim User ankommen
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