Google: Dritter Geschäftsbereich fängt eine Milliardenstrafe der EU ein
Der Suchmaschinenkonzern Google ist von den Wettbewerbsrechtlern der EU-Kommission erneut zu einer milliardenschweren Geldstrafe verurteilt worden. Im aktuellen Fall ist dies das Ergebnis einer Untersuchung der Geschäftspraktiken, die das Unternehmen mit seinem Werbe-Netzwerk AdSense betreibt.
Die Juristen in Brüssel kamen hier nach ausgiebiger Prüfung zu dem Schluss, dass der Konzern in verschiedenen Fällen klar gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe. Unter anderem kamen seit dem Jahr 2006 Vertragsklauseln zum Einsatz, die Seitenbetreiber dazu verpflichteten, parallel auf die Einbindung konkurrierender Anbieter zu verzichten.
Wer also beispielsweise die Textanzeigen von AdSense in seine Seite eingebunden hat, durfte vergleichbare Reklame-Services nicht parallel einbinden. Und da man in diesem Segment eigentlich nicht komplett an Google vorbeikommt, bedeutete das letztlich, dass der Suchmaschinenkonzern sich quasi Exklusivrechte sicherte und kleinere Anbieter keine Möglichkeit hatten, ein konkurrierendes Geschäft aufzubauen.
Es ist bereits die dritte Entscheidung, bei der von Google hohe Summen verlangt werden. Schon im Jahr 2017 kam man in Brüssel zu dem Schluss, dass Google die Marktmacht seiner Suchmaschine missbraucht, um der eigenen Preisvergleichsplattform einen unrechtmäßigen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen. Die Folge war eine Strafe von 2,42 Milliarden Euro. Noch deutlich mehr, nämlich 4,34 Milliarden Euro, wurden ein Jahr später aufgrund von Wettbewerbsrechts-Verstößen mit der Android-Plattform verhängt.
Wer also beispielsweise die Textanzeigen von AdSense in seine Seite eingebunden hat, durfte vergleichbare Reklame-Services nicht parallel einbinden. Und da man in diesem Segment eigentlich nicht komplett an Google vorbeikommt, bedeutete das letztlich, dass der Suchmaschinenkonzern sich quasi Exklusivrechte sicherte und kleinere Anbieter keine Möglichkeit hatten, ein konkurrierendes Geschäft aufzubauen.
Problem inzwischen beseitigt
Die entsprechenden Klauseln hatte Google im Jahr 2006 etabliert. Infolge der anlaufenden Wettbewerbsverfahren wurden die im Jahr 2016 dann allerdings wieder gestrichen. Für den zehn Jahre andauernden Zustand einer permanenten Verletzung der entsprechenden Gesetze verhängte die EU-Kommission nun aber ein Strafgeld in Höhe von 1,49 Milliarden Euro.Es ist bereits die dritte Entscheidung, bei der von Google hohe Summen verlangt werden. Schon im Jahr 2017 kam man in Brüssel zu dem Schluss, dass Google die Marktmacht seiner Suchmaschine missbraucht, um der eigenen Preisvergleichsplattform einen unrechtmäßigen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen. Die Folge war eine Strafe von 2,42 Milliarden Euro. Noch deutlich mehr, nämlich 4,34 Milliarden Euro, wurden ein Jahr später aufgrund von Wettbewerbsrechts-Verstößen mit der Android-Plattform verhängt.
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