Billiganbieter bekommen Probleme:
EU plant ein Recht auf Updates
Auf EU-Ebene soll demnächst der Verbraucherschutz gestärkt werden. Wie aus den Eckpunkten hervorgeht, die jetzt vom europäischen Parlament und dem Rat vereinbart wurden, sollen erstmals auch Regelungen für digitale Systeme eingeführt werden. Hier geht es vor allem darum, dass die User ein Recht auf Updates erhalten.
Im Wesentlichen dreht sich die Novelle der Richtlinie zum Verkauf von Waren um eine Vereinheitlichung und Verbesserung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen. Hier sollen die Regelungen im gesamten europäischen Binnenmarkt noch stärker auf einen einheitlichen Stand gebracht werden als bisher.
Komplett neu soll in der Richtlinie aber eben auch der Verbraucherschutz im digitalen Bereich geregelt werden. Hier wollen die EU-Gremien quasi dafür sorgen, dass eine Nichtbereitstellung von Updates letztlich genauso behandelt wird, wie ein physischer Defekt in einer stofflichen Ware. Das soll alle Güter umfassen, die über digitale Elemente verfügen - vom Smartphone über den Fernseher bis hin zu so genannten smarten Kühlschränken.
Aktuell ist der Umgang der Industrie mit der Aktualisierung von Firmwares sehr unterschiedlich. Es gibt Hersteller, die vorbildlich regelmäßig aktuelle Versionen bereitstellen und sich darum kümmern, dass Sicherheitsprobleme zügig geschlossen werden. Dieser Support muss aber natürlich im Verkaufspreis bereits einkalkuliert sein, da letztlich niemand Gebühren für spätere Patches erheben kann. Dadurch sind natürlich Anbieter im Vorteil, die von vornherein nicht vorhaben, ihre Produkte mit Updates zu versorgen, was dann früher oder später zu erheblichen Problemen führt - bin hin zum unkontrollierten Entstehen riesiger IoT-Botnetze.
Aktuell ist noch unklar, wie die Update-Regelungen genau ausgestaltet werden. Unternehmen, die ihre elektronischen Systeme nach dem Prinzip Verkaufen und Vergessen auf den Markt werfen, müssen allerdings damit rechnen, dass die Kunden nach einiger Zeit berechtigt sind entweder ein Update einzufordern oder das Produkt zurückzugeben und sich den Kaufpreis erstatten zu lassen. Der Verzicht auf die Pflege der Firmware würde so zu einem ziemlich schwer zu kalkulierenden Risiko.
Vorbildlich: AVM bringt Powerline-Firmwareupdate und Test-Labor für Repeater
Komplett neu soll in der Richtlinie aber eben auch der Verbraucherschutz im digitalen Bereich geregelt werden. Hier wollen die EU-Gremien quasi dafür sorgen, dass eine Nichtbereitstellung von Updates letztlich genauso behandelt wird, wie ein physischer Defekt in einer stofflichen Ware. Das soll alle Güter umfassen, die über digitale Elemente verfügen - vom Smartphone über den Fernseher bis hin zu so genannten smarten Kühlschränken.
Aktuell ist der Umgang der Industrie mit der Aktualisierung von Firmwares sehr unterschiedlich. Es gibt Hersteller, die vorbildlich regelmäßig aktuelle Versionen bereitstellen und sich darum kümmern, dass Sicherheitsprobleme zügig geschlossen werden. Dieser Support muss aber natürlich im Verkaufspreis bereits einkalkuliert sein, da letztlich niemand Gebühren für spätere Patches erheben kann. Dadurch sind natürlich Anbieter im Vorteil, die von vornherein nicht vorhaben, ihre Produkte mit Updates zu versorgen, was dann früher oder später zu erheblichen Problemen führt - bin hin zum unkontrollierten Entstehen riesiger IoT-Botnetze.
Aktuell ist noch unklar, wie die Update-Regelungen genau ausgestaltet werden. Unternehmen, die ihre elektronischen Systeme nach dem Prinzip Verkaufen und Vergessen auf den Markt werfen, müssen allerdings damit rechnen, dass die Kunden nach einiger Zeit berechtigt sind entweder ein Update einzufordern oder das Produkt zurückzugeben und sich den Kaufpreis erstatten zu lassen. Der Verzicht auf die Pflege der Firmware würde so zu einem ziemlich schwer zu kalkulierenden Risiko.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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