iPhone-Verkaufsverbot: Verfahrenstrick machte Qualcomm-Sieg möglich
Apple darf in Deutschland nach dem Urteil des Landgerichts München das iPhone 7 und das iPhone 8 nicht länger verkaufen. Online sind die Modelle derzeit auch bei apple.de noch zu finden. In den Retailstores sollen sie aber vorerst, das heißt bis eine erneute Prüfung stattfinden kann, nicht mehr verkauft werden, teilte Apple nach Bekanntwerden des Verkaufsverbots mit.
Nun erklärt der bekannte Patent-Blogger Josh Landau, dass Qualcomm in Deutschland nur durch einen Trick zu dem Urteil kommen konnte: Qualcomm hat dafür gesorgt, dass für eine Bewertung des Patents und damit einer möglichen Patentverletzung durch Apple wichtige Fakten nicht zugelassen wurden.
Entsprechend wirft man Qualcomm nun unlautere Mittel vor. Laut den Experten ist es durch diesen Verfahrenstrick, den das deutsche Recht zulässt, nun dazu gekommen, dass die Richter in München selbst bestätigten, dass sie das Patent nicht vollständig prüfen konnten, da ihnen die Funktionsweise des Chips nicht offengelegt wurde.
Im Grunde hat Qualcomm damit vor allem eines erreicht, nämlich Zeit zu schinden. Apple hatte bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Was bis dahin geschieht ist fraglich, denn aktuell kann man beide betroffenen Modelle defacto noch in den Apples Stores in Deutschland erwerben. Siehe auch:
In der vergangenen Woche war es ein Urteil mit Knalleffekt:
Nun erklärt der bekannte Patent-Blogger Josh Landau, dass Qualcomm in Deutschland nur durch einen Trick zu dem Urteil kommen konnte: Qualcomm hat dafür gesorgt, dass für eine Bewertung des Patents und damit einer möglichen Patentverletzung durch Apple wichtige Fakten nicht zugelassen wurden.
Beweise nicht zugelassen
Demnach entschied sich die europäische Anwaltsvertretung von Qualcomm offenbar, Beweise nicht als vertraulich behandeln zu lassen. So konnten Beweise nicht vor dem deutschen Gericht zugelassen werden, denn sie hätten womöglich Firmengeheimnisse des Qualcomm-Konkurrenten Qorvo verraten.Entsprechend wirft man Qualcomm nun unlautere Mittel vor. Laut den Experten ist es durch diesen Verfahrenstrick, den das deutsche Recht zulässt, nun dazu gekommen, dass die Richter in München selbst bestätigten, dass sie das Patent nicht vollständig prüfen konnten, da ihnen die Funktionsweise des Chips nicht offengelegt wurde.
Im Grunde hat Qualcomm damit vor allem eines erreicht, nämlich Zeit zu schinden. Apple hatte bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Was bis dahin geschieht ist fraglich, denn aktuell kann man beide betroffenen Modelle defacto noch in den Apples Stores in Deutschland erwerben. Siehe auch:
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