Bundeskartellamt ermittelt gegen Amazon - Händler benachteiligt?
Das Bundeskartellamt hat soeben bekannt gegeben, dass man Ermittlungen gegen den weltgrößten Online-Händler Amazon eingeleitet hat. Hintergrund ist der Verdacht, dass das Unternehmen seine Marktmacht ausnutzt, um Händler unter Druck zu setzen, die die Plattform für ihren Vertrieb nutzen wollen.
Infografik: Wenn Sie 1997 in Amazon investiert hätten...
Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamts und somit höchster deutscher Wettbewerbshüter, erklärte in einer Stellungnahme, dass Amazon selbst der größte Online-Händler sei und auch mit Abstand den größten Online-Marktplatz in Deutschland betreibe. Viele Händler und Hersteller seien deshalb auf die Reichweite der Plattform angewiesen, wodurch Amazon zu einer Art "Gatekeeper" gegenüber dem Kunden werde.
Die Rolle des Unternehmens als Betreiber des größten Marktplatzes und gleichzeitig größtem Online-Händler in Deutschland berge jedoch viel Potential, andere Händler auf der Plattform an einem erfolgreichen Vertrieb ihrer Produkte zu hindern. Man habe diesbezüglich viele Beschwerden von Dritten erhalten und will deshalb nun prüfen, ob Amazon seine Übermacht im Markt zu Lasten der auf Amazon Marketplace agierenden Händler ausnutzt.
Unter anderem werden nun die Geschäftsbedigungen und das Verhalten von Amazon gegenüber den Händlern ausführlich untersucht. Es soll darum gehen, ob Amazon Klauseln zu Haftung, verzögerte oder einbehaltene Auszahlungen, Regeln zu Rezensionen oder andere Bedingungen aus seinen Verträgen so gestaltet hat, dass Dritte dadurch benachteiligt werden.
Letztlich könnte das Bundeskartellamt Strafen verhängen oder andere Maßnahmen ergreifen, um Amazon zu einer Verbesserung des Verhaltens zu zwingen. Der weltgrößte Online-Händler steht immer wieder in der Kritik, weil das Unternehmen einen Teil der Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten von Dritten einstreicht, gleichzeitig aber selbst einer der größten Anbieter ist.
Infografik: Wenn Sie 1997 in Amazon investiert hätten...
Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamts und somit höchster deutscher Wettbewerbshüter, erklärte in einer Stellungnahme, dass Amazon selbst der größte Online-Händler sei und auch mit Abstand den größten Online-Marktplatz in Deutschland betreibe. Viele Händler und Hersteller seien deshalb auf die Reichweite der Plattform angewiesen, wodurch Amazon zu einer Art "Gatekeeper" gegenüber dem Kunden werde.
Die Rolle des Unternehmens als Betreiber des größten Marktplatzes und gleichzeitig größtem Online-Händler in Deutschland berge jedoch viel Potential, andere Händler auf der Plattform an einem erfolgreichen Vertrieb ihrer Produkte zu hindern. Man habe diesbezüglich viele Beschwerden von Dritten erhalten und will deshalb nun prüfen, ob Amazon seine Übermacht im Markt zu Lasten der auf Amazon Marketplace agierenden Händler ausnutzt.
Unter anderem werden nun die Geschäftsbedigungen und das Verhalten von Amazon gegenüber den Händlern ausführlich untersucht. Es soll darum gehen, ob Amazon Klauseln zu Haftung, verzögerte oder einbehaltene Auszahlungen, Regeln zu Rezensionen oder andere Bedingungen aus seinen Verträgen so gestaltet hat, dass Dritte dadurch benachteiligt werden.
Anzeichen für marktbeherrschende Stellung?
Mundt sieht umfangreiche Anzeichen dafür, dass Amazon tatsächlich über eine marktbeherrschende Position verfügt. Es gebe zahlreiche Beschwerden von Händlern, die über ein unfaires Verhalten von Amazon ihnen gegenüber klagen. Die deutschen Ermittlungen des Bundeskartellamts sollen ein seit dem Sommer laufendes Verfahren der Europäischen Kommission ergänzen, konzentrieren sich aber auf das Verhalten von Amazon und den für sie auf dem Marktplatz geltenden Bedingungen.Letztlich könnte das Bundeskartellamt Strafen verhängen oder andere Maßnahmen ergreifen, um Amazon zu einer Verbesserung des Verhaltens zu zwingen. Der weltgrößte Online-Händler steht immer wieder in der Kritik, weil das Unternehmen einen Teil der Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten von Dritten einstreicht, gleichzeitig aber selbst einer der größten Anbieter ist.
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