5G-Auktion: Im Mobilfunk könnte es bald sehr viel besser werden
Die Bundesnetzagentur hat ihre Vorstellung hinsichtlich der Regeln für die kommende Vergaberunde für Mobilfunk-Frequenzen veröffentlicht. Und wenn diese in dieser Form Bestand haben, dürften sich die Nutzer im Land auf deutliche Fortschritte freuen können - noch ist alles aber erst eine Diskussionsgrundlage.
Bei der Frequenzauktion sollen Funkbänder in den Bereichen 2 Gigahertz und 3,6 Gigahertz vergeben werden. Diese sollen vor allem dazu beitragen, eine bessere Versorgung mit mobilen Breitband-Verbindungen zu gewährleisten - insbesondere in Verbindung mit dem Aufbau der neuen 5G-Infrastrukturen. Wer dann Frequenzen erwirbt, muss sich auch an eine Reihe von Auflagen halten, die voraussichtlich so aussehen werden:
Prinzipiell steht die Bundenetzagentur dem Einstieg eines weiteren Netzbetreibers, wie ihn sich verschiedene Kräfte wünschen, durchaus positiv gegenüber. Gleiches gilt weiterhin für die Provider ohne eigenes Netz. Allerdings will man sich hier nicht zu tief mit eigenen Regelungen einklinken.
Vorteilhaft für den Aufbau eines weiteren Netzbetreibers ist allerdings die Tatsache, dass die Bundesnetzagentur sich einer gemeinsamen Infrastruktur-Nutzung öffnet. So könnte es erlaubt werden, dass sich die Provider in dünn besiedelten Gebieten einen gemeinsamen Funkturm teilen und nicht mehr jeder allein und wirtschaftlich unrentabel in der Fläche ausbauen muss. Und auch das National Roaming sollen die Beteiligten untereinander vereinbaren können.
Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner
- Bis Ende 2022 muss eine Abdeckung von 98 Prozent der Haushalte mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Downstream erreicht werden. Das ist etwas mehr, als die aktuelle 4G-Abdeckung hergibt.
- An wichtigen Bahnstrecken müssen durchgängig 50 Megabit pro Sekunde im Downstream bereitgestellt werden.
- Der Netzbetreiber muss mindestens 500 Sendeanlagen mit 5G / 100 Megabit pro Sekunde in Gegenden stellen, die aktuell noch weiße Flecken auf der Breitband-Karte sind.
- Einen Teil der Frequenzen gibt es außerdem mit der Auflage, die Autobahnen und Bundesstraßen flächendeckend mit 100 Megabit pro Sekunde abzudecken.
Freie Fahrt für neues Netz
Das stellt aktuell aber erst einen ersten Stand dar. Es kann durchaus sein, dass die Bundesnetzagentur später noch höhere Auflagen an die Bänder bindet - denn diese werden teilweise für über 20 Jahre vergeben und in dieser Zeit können sich sowohl der Bedarf als auch die technischen Möglichkeiten noch gravierend ändern.Prinzipiell steht die Bundenetzagentur dem Einstieg eines weiteren Netzbetreibers, wie ihn sich verschiedene Kräfte wünschen, durchaus positiv gegenüber. Gleiches gilt weiterhin für die Provider ohne eigenes Netz. Allerdings will man sich hier nicht zu tief mit eigenen Regelungen einklinken.
Vorteilhaft für den Aufbau eines weiteren Netzbetreibers ist allerdings die Tatsache, dass die Bundesnetzagentur sich einer gemeinsamen Infrastruktur-Nutzung öffnet. So könnte es erlaubt werden, dass sich die Provider in dünn besiedelten Gebieten einen gemeinsamen Funkturm teilen und nicht mehr jeder allein und wirtschaftlich unrentabel in der Fläche ausbauen muss. Und auch das National Roaming sollen die Beteiligten untereinander vereinbaren können.
Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner
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Christian Kahle
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