Deadpool auf Facebook: 6,5 Millionen Abrufe, sechs Monate Haft drohen

Piraterie ist ein heutzutage omnipräsentes Phänomen und die illegalen Anbieter von urheberechtlich geschützten Filmen sind zumeist schwer zu fassen. Ein damals 20-jähriger Kalifornier hingegen bewies 2016 wenig Finesse und hat eine illegal erlangte Kopie des Filmes Deadpool auf Facebook hochgeladen und wurde (natürlich) erwischt.
Film, Marvel, Kinofilm, Deadpool
20th Century Fox
Illegales Filesharing ist für die Rechtebesitzer ein Kampf gegen Windmühlen, denn erfolgreich war bisher die Strategie, Nutzer zu verklagen nicht. Dabei muss man allerdings zwischen Konsumenten und Anbietern unterscheiden, denn schwerwiegende Konsequenzen müssen nur die Verteiler von illegalen Filmen befürchten.

Im Fall des inzwischen 22-jährigen Trevor F. aus dem kalifornischen Fresno kommt zum Vorsatz vor allem eines dazu: Dummheit. Denn dem jungen Mann droht eine Haftstrafe von sechs Monaten. Trevor F. hat nämlich eine Woche nach dem Erscheinen von Deadpool eine Kopie des Filmes hochgeladen.

Die Plattform, die er dafür gewählt hat, kann man als mehr als unglücklich bezeichnen. Denn Trevor F. hat eine zuvor über die Filesharing-Seite Putlocker erlangte Kopie des Filmes auf Facebook hochgeladen und öffentlich zur Verfügung gestellt. Innerhalb von kürzester Zeit konnte dieser Upload satte 6,5 Millionen Streams sammeln.


Das ist eine Zahl, die natürlich auch das Interesse der Rechtebesitzer sowie die Bundespolizei FBI weckte, im vergangenen Sommer wurde der junge Mann dann verhaftet. Wie TorrentFreak berichtet, hat sich Trevor F. auch des Vergehens schuldig bekannt. Damit ist es zwar eine minderschwere Straftat, aber eben doch ein strafrechtliches Vergehen.

"Was soll daran illegal sein?"

Sechs Monate Haft (statt eines Jahres) gelten aber dennoch als empfindliche Strafe, damit will die Staatsanwaltschaft auch ein Exempel statuieren. Denn Trevor F. hat auch nicht auf zahlreiche Kommentare reagiert, die ihn warnten, dass ihm Haft droht, wenn er das nicht sofort entfernt. Auf diese reagierte er harsch und fragte, warum der Film nicht gemeldet wird, wenn es tatsächlich illegal wäre.

Er ging sogar noch weiter und erschuf eine Facebook-Gruppe namens "Bootleg Movies", wo er weitere Filme posten wollte. Sein Anwalt verweist indes auf zahlreiche persönliche Probleme, die sein Klient damals hatte, und meint, dass ein Jahr auf Bewährung ausreichend wäre.
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