Bundesnetzagentur beschlagnahmt fast halbe Mio. verbotene Geräte

Die Bundesnetzagentur arbeitet seit Jahren unter anderem mit dem Zoll zusammen, um gefährliche und verbotene Elektronik-Geräte aus dem Verkehr zu ziehen. Das sind zum Beispiel Geräte, die Sicherheits-Normen nicht erfüllen oder gegen gesetzliche Regelungen verstoßen. Jetzt gibt es die Bilanz von 2017.
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Pixabay
Die Bundesnetzagentur hat in der zurückliegenden Woche wieder einmal Bilanz gezogen über ihren Kampf gegen gefährliche und in Deutschland verbotene Geräte. Rund 460.000 Stück derart hat die Behörde im vergangenen Jahr gefunden und eingezogen. Dazu gehörten gefälschte Markenprodukte aus dem Elektronikbereich, die zum Beispiel auch mit gefälschten CE-Kennzeichnungen ausgestattet wurden und häufig brandgefährlich sind, wie das ZDF berichtet. Keine richtige Absicherung führt im besten Falle nur zu Problemen wie gestörter Radioempfang des Nachbarn, im schlimmsten Fall führt es zu Explosionen und anderen Brand-Katastrophen. Dazu gehören häufig Ladegeräte, Lichterketten oder andere Lampen. My friend CaylaMy friend Cayla: Hersteller Vivid wehrte sich im vergangenen Jahr gegen die Vorwürfe der Bundesnetzagentur

Kinderpuppe Cayla

Die Bundesnetzagentur beschlagnahmte aber auch Geräte, die in Deutschland aufgrund ihrer Funktionen und Eigenschaften verboten sind. Ein prominentes Beispiel ist die Kinderpuppe Cayla, die äußerlich wie eine normale Puppe wirkte, aber durch eine interne Sendeanlage als verbotenes Spionagegerät eingestuft wurde.

Elektrogeräte, die zu Spionagezwecken genutzt werden können, sind eine große Gruppe bei den beschlagnahmten Geräten. Dazu gehören als Cola-Dose oder Rauchmelder getarnte Kameras. Letztere sind gleich ein doppeltes Ärgernis für die Behörden, denn sie gaukeln einen installierten Rauchmelder vor, können aber zur illegalen Überwachung genutzt werden.

Konsequenzen

Da der Besitz solcher Produkte verboten ist, trifft es häufig Privatleute, die sich billige Artikel aus dem Ausland senden lassen.

Strafen gibt es für solche Fälle dann im Übrigen selten, die Bundesnetzagentur darf da mit Augenmaß agieren. Da das Einziehen der Geräte für die Betroffenen schon einen finanziellen Schaden mit sich bringt, wird es meist dabei belassen. Ausnahmen gibt es natürlich, wenn Privatmänner Waren zum Weiterverkauf zum Beispiel über Plattformen wie Ebay bestellen. Infografik: Behörde sperrt rund 460.000 unsichere ElektrogeräteBehörde sperrt rund 460.000 unsichere Elektrogeräte Siehe auch:
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