Kartellamt will untersuchen, ob Amazon seine Macht missbraucht
Amazon ist im Online-Handel klarer Marktführer, das ist klar, wird sich auch nicht so bald ändern und ist auch vollkommen legitim. Dennoch gerät der Versandhändler nun ins Visier der deutschen Kartellhüter. Die Bonner Wettbewerbswächter wollen nämlich untersuchen, ob Amazon seine Marktmacht bewusst missbraucht hat.
Mundt erläutert: "Wir sprechen hier von Hybridplattformen. Bei solchen Plattformen besteht immer auch ein gewisses Potenzial für eine Wettbewerbsbehinderung der anderen Händler auf der Plattform." Die Bonner Wettbewerbsbehörde hat die Idee dazu nicht von alleine gehabt, laut Mundt habe das Kartellamt entsprechende Beschwerden von betroffenen Einzelhändlern erhalten.
"Wir wollen uns daher diesen Teil des E-Commerce genauer anschauen. Zu gegebener Zeit könnten wir uns aber auch bestimmte Aspekte der E-Commerce-Plattformen im Rahmen eines Verfahrens anschauen", sagte Mundt zur FAZ. Details zum Wie der Prüfung wollte der Behördenchef nicht nennen.
Amazon als "Hybridplattform"
Konkret geht es um die Frage, ob der Konzern aus dem US-amerikanischen Seattle andere Anbieter behindert hat und das auch weiterhin tut. Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamts, sagte in einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dass Amazon nicht nur selbst als Händler auftritt, sondern auch eine Plattform für Dritthändler betreibe.Mundt erläutert: "Wir sprechen hier von Hybridplattformen. Bei solchen Plattformen besteht immer auch ein gewisses Potenzial für eine Wettbewerbsbehinderung der anderen Händler auf der Plattform." Die Bonner Wettbewerbsbehörde hat die Idee dazu nicht von alleine gehabt, laut Mundt habe das Kartellamt entsprechende Beschwerden von betroffenen Einzelhändlern erhalten.
"Wir wollen uns daher diesen Teil des E-Commerce genauer anschauen. Zu gegebener Zeit könnten wir uns aber auch bestimmte Aspekte der E-Commerce-Plattformen im Rahmen eines Verfahrens anschauen", sagte Mundt zur FAZ. Details zum Wie der Prüfung wollte der Behördenchef nicht nennen.
Facebook als "bewegliches Ziel"
Weiteres Thema des Gesprächs war das seit bereits zwei Jahren laufende Verfahren gegen Facebook. Hierzu meinte Mundt, dass man hierfür noch mehr Zeit benötige, da das soziale Netzwerk so etwas wie "ein bewegliches Ziel" sei. Denn der Konzern führt immer wieder gewisse Nachbesserungen wie eine neue Löschfunktion durch, deshalb müssen auch Teile der Untersuchung immer wieder neu ausgerichtet werden. Mundt meinte aber, dass das Kartellamt noch dieses Jahr Ergebnisse vorlegen möchte.
Thema:
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