Steuerbetrug im Online-Handel:
Regierung bittet Amazon & Co zur Kasse
Im Online-Handel ist Umsatzsteuerbetrug vor allem bei kleinen Händlern aus Drittländern, die ihre Waren über Plattformen wie Amazon, Ebay & Co. anbieten, weit verbreitet. Jetzt hat das Bundeskabinett ein ganzes Paket an Maßnahmen beschlossen, das auch die Plattformbetreiber in die Pflicht nimmt und die Steuereinnahmen um hundert Millionen Euro im Jahr steigern soll.
Infografik: Amazon vs. Alibaba - E-Commerce-Riesen im Vergleich
Tritt das Gesetz wie jetzt geplant in Kraft, werden ab 2019 auch die Online-Marktplätze, auf denen Händler ihre Waren anbieten, in die Verantwortung genommen und können für die Umsatzsteuer ihrer Händler haftbar gemacht werden. Wollen die Unternehmen dies vermeiden, müssen dem Finanzamt für alle auf der Plattform aktiven Verkäufer Bescheinigungen über die steuerliche Registrierung vorgelegt werden können.
Wie heise in seinem Bericht schreibt, macht der Online-Handel in Deutschland laut Angaben des Handelsverbands mittlerweile 10 Prozent des Gesamt-Handels aus. Der Anteil dieses E-Commerce, der über Plattformen abgewickelt wird, liegt wiederum bei über 50 Prozent. Nach aktuellen Schätzungen entgehen dem Fiskus hier vor allem durch Händler aus Drittstaaten, die keine Umsatzsteuer entrichten, mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr.
Inländische Anbieter würden nach Meinung des Wirtschaftsverbands aber ohnehin erfasst und regelmäßig geprüft, müssten mit dem neuen Gesetz also zusätzlichen Mehraufwand stemmen. Ein weiteres Problem: Aktuell fehlen digitale Lösungen in der Verwaltung, Anträge und Bescheinigungen können bis auf Weiteres nicht digital bearbeitet werden. Man darf gespannt sein, in welcher Form der Gesetzesentwurf jetzt umgesetzt wird.
Download ElsterFormular - Programm zur elektronischen Steuererklärung
Wer im Online-Handel Umsatzsteuer hinterzieht, hat es in Zukunft schwerer
"Wir beenden die illegale Praxis mancher Händler auf elektronischen Marktplätzen, die Umsatzsteuer hinterziehen und sich dadurch unlautere Wettbewerbsvorteile verschaffen": Mit dieser kurzen Erklärung erläutert Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (DPA) die Maßnahmen, die das Bundeskabinett am Mittwoch in einem entsprechenden Gesetzentwurf festgehalten hat. Im nächsten Schritt müssen jetzt Bundestag und Bundesrat diesem Entwurf zustimmen.Infografik: Amazon vs. Alibaba - E-Commerce-Riesen im Vergleich
Tritt das Gesetz wie jetzt geplant in Kraft, werden ab 2019 auch die Online-Marktplätze, auf denen Händler ihre Waren anbieten, in die Verantwortung genommen und können für die Umsatzsteuer ihrer Händler haftbar gemacht werden. Wollen die Unternehmen dies vermeiden, müssen dem Finanzamt für alle auf der Plattform aktiven Verkäufer Bescheinigungen über die steuerliche Registrierung vorgelegt werden können.
Wie heise in seinem Bericht schreibt, macht der Online-Handel in Deutschland laut Angaben des Handelsverbands mittlerweile 10 Prozent des Gesamt-Handels aus. Der Anteil dieses E-Commerce, der über Plattformen abgewickelt wird, liegt wiederum bei über 50 Prozent. Nach aktuellen Schätzungen entgehen dem Fiskus hier vor allem durch Händler aus Drittstaaten, die keine Umsatzsteuer entrichten, mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr.
Bescheinigungen kompliziert
Während Olaf Scholz die Maßnahmen als Schutz für "steuerehrliche Unternehmen" versteht, regt sich an anderer Stelle aber auch laute Kritik. Wie der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Volker Treier ausführt, wird die Bundesregierung mit dem Gesetz aus Sicht seiner Experten auch ehrlichen Händlern Probleme machen: "Nicht nur Anbieter aus Drittstaaten, sondern auch hiesige Unternehmen müssen eine Bescheinigung darüber vorlegen, dass sie 'steuerlich zuverlässig' sind", so Teier.Inländische Anbieter würden nach Meinung des Wirtschaftsverbands aber ohnehin erfasst und regelmäßig geprüft, müssten mit dem neuen Gesetz also zusätzlichen Mehraufwand stemmen. Ein weiteres Problem: Aktuell fehlen digitale Lösungen in der Verwaltung, Anträge und Bescheinigungen können bis auf Weiteres nicht digital bearbeitet werden. Man darf gespannt sein, in welcher Form der Gesetzesentwurf jetzt umgesetzt wird.
Download ElsterFormular - Programm zur elektronischen Steuererklärung
Thema:
Amazons Aktienkurs in Euro
Videos zum Thema Amazon
- Magcubic HY300F: Ballförmiger Beamer ist für den WM-Spaß ungeeignet
- Wanbo Togo Pro: Gimbal-Beamer für Urlaub und Co. im Test
- Ctone Matrix Mini M2: Mini-PC mit viel Speicher fürs Geld im Test
- Forza Horizon 6: Fehlermeldung beim ersten Start - Was nun zu tun ist
- Klein, günstig aber mit Schwächen: Magcubic Mini-Beamer im Test
Beiträge aus dem Forum
Interessante Links
Neue Nachrichten
- iPhone Air 2: Apple behebt die zwei größten Mankos des Vorgängers
- 24 Mrd. Datensätze offen im Netz: Riesiges Passwort-Archiv entdeckt
- Top-Tarif im O2-Netz: Jetzt 25 GB 5G dauerhaft für nur 4,99 Euro
- Microsoft Edge erlaubt bald den Login mit einem Google-Konto
- Tim Cook warnt: Preise für Apple-Produkte werden bald deutlich steigen
- Minus 15 Prozent: Speicherkrise trifft die Smartphone-Hersteller hart
- Massiver Firewall-Hack: Viele der wichtigsten Netze der Welt geknackt
Videos
Neueste Downloads
Beliebte Nachrichten
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen