Geheimdienste: BGH bestätigt Rechtmäßigkeit von stillen SMS
Der Bundesgerichtshof hat den Einsatz so genannter stiller SMS zur Ortung mutmaßlicher Straftäter in Deutschland als zulässig erklärt. Ein Mitglied der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK hatte dagegen geklagt und verloren.
Der Einsatz der so genannten stillen SMS, mit denen Behörden die Standortbestimmung eines Mobilfunkgeräts durchführen können, ist seit Jahren umstritten. Nun gibt es ein neues Urteil über den Einsatz vom Bundesgerichtshof. In dem am Freitag veröffentlichten Beschluss (Az: 3 StR 400/17) heißt es nun, dass Behörden bei Verdacht auf Straftaten von erheblicher Bedeutung das Mittel nach den gewählten Vorgaben, also nach einer richterlichen Verfügung, nutzen können (via MDR). In diesem Fall ging es aber noch weiter, da bei dem Kläger die stille SMS schon zum Einsatz kam, bevor es eine konkrete Gesetzesgrundlage dafür gab. Diese wurde erst 2002 eingeführt, der Kläger wurde aber schon zuvor mit diesem Mittel überwacht.
Der Bundesgerichtshof hatte die Klage eines Funktionärs der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK abgewiesen. Der Kläger hatte angeführt, dass es für seine Überwachung mit Hilfe der stillen SMS keine rechtliche Grundlage gegeben habe, der BGH hat diese Argumentation nicht angenommen.
Stille SMS zur Ortung von Mobilfunkgeräten, um einen Standort eines mutmaßlichen Straftäters herauszufinden, kommt dabei aktuell in Deutschland gar nicht mehr so häufig zum Einsatz wie früher. Genaue Statistiken gibt es zwar nicht, aber allein der Einsatz beim Bundesamt für Verfassungsschutz ging 2017 auf rund 300.000 stille SMS zurück. Bundespolizei und BKA zusammen nutzten das Instrument über 55.000 Mal im vergangenen Jahr. In den Jahren 2006 bis Jahr 2011 hatten berechtigte Bundesbehörden insgesamt über 1,7 Millionen stille SMS verschickt.
Siehe auch: 1,7 Mio. Stille SMS von Bundesbehörden verschickt
Technische Maßnahmen der Zukunft
Auch das sei zulässig, urteilte der Bundesgerichtshof, denn der Gesetzgeber hatte sich zuvor technische Maßnahmen, die in der Zukunft vorhanden sein könnten, gleich mit vorbehalten.Der Bundesgerichtshof hatte die Klage eines Funktionärs der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK abgewiesen. Der Kläger hatte angeführt, dass es für seine Überwachung mit Hilfe der stillen SMS keine rechtliche Grundlage gegeben habe, der BGH hat diese Argumentation nicht angenommen.
Stille SMS zur Ortung von Mobilfunkgeräten, um einen Standort eines mutmaßlichen Straftäters herauszufinden, kommt dabei aktuell in Deutschland gar nicht mehr so häufig zum Einsatz wie früher. Genaue Statistiken gibt es zwar nicht, aber allein der Einsatz beim Bundesamt für Verfassungsschutz ging 2017 auf rund 300.000 stille SMS zurück. Bundespolizei und BKA zusammen nutzten das Instrument über 55.000 Mal im vergangenen Jahr. In den Jahren 2006 bis Jahr 2011 hatten berechtigte Bundesbehörden insgesamt über 1,7 Millionen stille SMS verschickt.
Siehe auch: 1,7 Mio. Stille SMS von Bundesbehörden verschickt
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