Drohnen-Piloten bekommen EU-Registrierungspflicht aufgedrückt
Die Zeiten, in denen man sich einfach so eine Drohne kaufen und zumindest außerhalb der strikten Verbotszonen einfach fliegen lassen durfte, sind vielleicht vorbei. In der gesamten EU sollen sich die Piloten zukünftig registrieren lassen und ihre Flugsysteme auch nachvollziehbar kennzeichnen - zumindest wenn diese bestimmte Bedingungen erfüllen.
Weiterhin wird es kein Problem sein, sehr kleine Flugsysteme mit ziemlich begrenzter Leistung zu betreiben. Anders sieht es hingegen bei Drohnen aus, "die Menschen im Fall einer Kollision Schaden zufügen können". Solche fallen zukünftig unter eine europaweite Regulierung. Das hat das EU-Parlament beschlossen und die EU-Kommission mit einer Ausarbeitung konkreterer Vorschriften beauftragt.
Bereits jetzt gelten für den Betrieb der ferngesteuerten bis halbautonomen Flugsysteme diverse Regelungen. Die EU-Gremien sind allerdings erst zuständig, wenn das Flugobjekt schwerer als 150 Kilogramm ist. Alles andere fällt derzeit noch unter nationale Bestimmungen. Und diese unterscheiden sich in den Mitgliedsstaaten zum Teil erheblich. Das EU-Parlament sieht die Zusammenführung aller Regeln auf EU-Ebene daher auch als Förderung der Drohnen-Industrie an, die sich hier zukünftig an einheitlichen Bestimmungen für einen sehr großen Markt orientieren kann.
In deren Erwägungen sollen nicht nur die direkten Fragen des Flugbetriebs fallen - also Regularien zu Höchstentfernungs- und Flughöhenbeschränkungen, Beschränkung hinsichtlich des Überfliegens bestimmter geografischer Gebiete, Kollisionsvermeidung, Flugstabilisierung und Landeautomatik. Es geht auch darum, dass beispielsweise Kamera-Drohnen nicht dort zum Einsatz kommen, wo Menschen dann in der Privatheit ihres Wohnraumes eingeschränkt werden.
Bereits jetzt gelten für den Betrieb der ferngesteuerten bis halbautonomen Flugsysteme diverse Regelungen. Die EU-Gremien sind allerdings erst zuständig, wenn das Flugobjekt schwerer als 150 Kilogramm ist. Alles andere fällt derzeit noch unter nationale Bestimmungen. Und diese unterscheiden sich in den Mitgliedsstaaten zum Teil erheblich. Das EU-Parlament sieht die Zusammenführung aller Regeln auf EU-Ebene daher auch als Förderung der Drohnen-Industrie an, die sich hier zukünftig an einheitlichen Bestimmungen für einen sehr großen Markt orientieren kann.
Einstiegshürden werden steigen
Allerdings kann es hier durchaus passieren, dass erst einmal auch die Gruppe potenzieller Nutzer kleiner wird. Denn die Hürden für die Anschaffung im privaten Rahmen dürften insbesondere bei den größeren Modellen, die einige Höhe erreichen und auch eine Kamera mitführen, deutlich steigen. Ab wann genau die Registrierungspflichten gelten, soll die Europäische Agentur für Flugsicherheit festlegen.In deren Erwägungen sollen nicht nur die direkten Fragen des Flugbetriebs fallen - also Regularien zu Höchstentfernungs- und Flughöhenbeschränkungen, Beschränkung hinsichtlich des Überfliegens bestimmter geografischer Gebiete, Kollisionsvermeidung, Flugstabilisierung und Landeautomatik. Es geht auch darum, dass beispielsweise Kamera-Drohnen nicht dort zum Einsatz kommen, wo Menschen dann in der Privatheit ihres Wohnraumes eingeschränkt werden.
Die Regulierung nimmt Fahrt auf:
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