Ab morgen wird gelöscht: Gesetz gegen Online-Hetze ab 1.1. voll gültig
Das im Juni beschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Bekämpfung von hetzenden Beiträgen in sozialen Netzwerken gilt nach dem Jahreswechsel umfassend. Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube müssen ab dem 1. Januar klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden und weniger eindeutige Fälle binnen einer Woche nach einem Hinweis löschen.
Zudem haben die Onlinedienste hierzulande einen festen Ansprechpartner für die Behörden bereitzuhalten, damit die Strafverfolgungsbehörden nicht mehr bei den meist ausländischen Konzernzentralen als Bittsteller auftreten müssen. Facebook unterhielt bis vor kurzem etwa in Deutschland nur Büros für Marketing und andere administrative Aufgaben. Inzwischen hat das soziale Netzwerk allerdings zwei Löschzentren aufgebaut und sich damit dem im Oktober erlassenen Gesetz gebeugt.
Zunächst hatte sich Facebook gegen das Gesetz gewehrt und dieses als "ungeeignet" bezeichnet. Der Rechtsstaat dürfe die eigenen Versäumnisse und die Verantwortung nicht auf private Unternehmen abwälzen, so das Netzwerk im Mai. Die Verhinderung und Bekämpfung von Hate Speech und Falschmeldungen sei vielmehr eine öffentliche Aufgabe, der sich der Staat nicht entziehen dürfe. Vor allem die drohenden drakonischen Strafen bei Nichteinhaltung sind Facebook ein Dorn im Auge.
Bis zum Jahresende galt für das im Oktober beschlossene Gesetz eine Übergangsfrist, bei der die wichtigsten Paragraphen noch nicht verpflichtend waren. Bis zum letzten Tag hat man bei Facebook und Co. mit dem Aufbau der nötigen Infrastruktur natürlich nicht gewartet. Das zweite Löschzentrum wurde allerdings erst Ende November eröffnet.
Ob die Löschteams ab Januar bereits voll effizient arbeiten werden, kann bezweifelt werden. Ab morgen gelten aber zumindest auf dem Papier in sozialen Netzwerken deutlich strengere Regeln. Es bleibt zu hoffen, dass sich dies positiv auf Hass-Tendenzen im Netz auswirken wird.
Zunächst hatte sich Facebook gegen das Gesetz gewehrt und dieses als "ungeeignet" bezeichnet. Der Rechtsstaat dürfe die eigenen Versäumnisse und die Verantwortung nicht auf private Unternehmen abwälzen, so das Netzwerk im Mai. Die Verhinderung und Bekämpfung von Hate Speech und Falschmeldungen sei vielmehr eine öffentliche Aufgabe, der sich der Staat nicht entziehen dürfe. Vor allem die drohenden drakonischen Strafen bei Nichteinhaltung sind Facebook ein Dorn im Auge.
Bis zu 50 Millionen Euro Strafe
Mit dem NetzDG werden die Betreiber der Plattformen dafür verantwortlich gemacht, dass "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" binnen eines Tages gelöscht werden. Konsequenzen drohen zwar nicht in Einzelfällen, wohl aber, wenn die Plattform-Betreiber systematisch bei der Löschung solcher Inhalte versagen. Dann können Strafen von bis zu 50 Millionen Euro verhängt werden.Bis zum Jahresende galt für das im Oktober beschlossene Gesetz eine Übergangsfrist, bei der die wichtigsten Paragraphen noch nicht verpflichtend waren. Bis zum letzten Tag hat man bei Facebook und Co. mit dem Aufbau der nötigen Infrastruktur natürlich nicht gewartet. Das zweite Löschzentrum wurde allerdings erst Ende November eröffnet.
Ob die Löschteams ab Januar bereits voll effizient arbeiten werden, kann bezweifelt werden. Ab morgen gelten aber zumindest auf dem Papier in sozialen Netzwerken deutlich strengere Regeln. Es bleibt zu hoffen, dass sich dies positiv auf Hass-Tendenzen im Netz auswirken wird.
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