Berufungsverfahren: Zwölf Jahre Haft für Samsung-Erben gefordert
Es gibt Neuigkeiten im Prozess um den Samsung-Erben Jay Y. Lee, der sich derzeit wegen Bestechung verantworten muss. Die zuständige süd-koreanische Staatsanwaltschaft hat nun gestern offiziell noch einmal eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren gefordert.
Der Fall des ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden von Samsung Electronics und Konzern-Erben Jay Y. Lee war durch die Medien gegangen: Lee steht in dem Verdacht jahrelang Schmiergelder verteilt zu haben. Unter anderem war in den Skandal auch die Staats-Präsidentin Park Geun-hye verstrickt, die nach Bekanntwerden der Vorwürfe ihres Amtes enthoben wurde und seit April vor Gericht steht. Der Samsung-Erbe soll über enge Vertraute der ehemaligen Präsidentin versucht haben, direkten Einfluss in die Politik zu nehmen. Im Gegenzug sollen hohe Bestechungsgelder geflossen sein.
Gegen das Urteil hat Jay Y. Lee nun Berufung eingelegt und hat wie es scheint damit zu hoch gepokert. Aus den fünf Jahren könnten nun wieder zwölf Jahre werden. Die Staatsanwaltschaft will sich nicht wieder auf Absprachen einlassen und Lee nicht noch einmal entgegenkommen. Für das Berufungsverfahren wurde nun wieder das ursprüngliche Strafmaß gefordert.
Seit Februar ist er bereits im Gefängnis.
Siehe auch: Samsung-Erbe soll wegen Bestechung für 12 Jahre in Haft
Der Deal mit Lee
Wie nun die Nachrichtenagentur Reuters berichtet (via CNBC), gibt es nun wieder Bewegung in dem Fall. Bereits im Sommer hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert. Dann hatte aber ein Gericht einen Deal mit Lee geschlossen, der vorsah, dass der Samsung-Erbe nur für fünf Jahre in den Knast gehen soll.Lee ging in Berufung
Zunächst sah es auch alles nach einem mehr oder weniger glücklichen Ende des Korruptionsskandals für Lee aus, doch nun dreht sich der Wind wieder.Gegen das Urteil hat Jay Y. Lee nun Berufung eingelegt und hat wie es scheint damit zu hoch gepokert. Aus den fünf Jahren könnten nun wieder zwölf Jahre werden. Die Staatsanwaltschaft will sich nicht wieder auf Absprachen einlassen und Lee nicht noch einmal entgegenkommen. Für das Berufungsverfahren wurde nun wieder das ursprüngliche Strafmaß gefordert.
Seit Februar ist er bereits im Gefängnis.
Siehe auch: Samsung-Erbe soll wegen Bestechung für 12 Jahre in Haft
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Nadine Juliana DresslerRedakteurin für Windows & Netzwerke
Seit 2001 im Journalismus, klassisch ausgebildet, Autorin eines Windows-Buches. Ihre Themen reichen von Insider-Builds über die FritzBox bis zu DSL und Starlink.
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