Copyright-Troll verklagt Toten für angeblich kopierten Film - zum 2. Mal
Urheber haben das gute Recht, ihre Ansprüche durchzusetzen, notfalls auch vor Gericht. Daran werden sich auch die wenigsten stören. Etwas anderes sind indes so genannte Copyright-Trolle. Denn diese machen Klagen und Abmahnungen zum Geschäftsmodell. Und das trifft auch immer wieder die Falschen.
Es ist sicherlich bekannt, dass es Copyright-Trollen nur darum geht, mit vorliegenden Rechten möglichst viel Geld einzunehmen. Im Fall des Bruce-Willis-Streifens "Once Upon a Time in Venice" hat das aber Züge angenommen, die man als absurd bezeichnen kann und muss. Denn hier kam es zu einer Klage, die man mit "unverschämt" noch als freundlich umschreiben kann.
Denn Venice PI, die Besitzer der Urheberrechte an dem Film, haben einen Mann verklagt, der vor kurzem im Alter von 91 Jahren verstorben ist, wie dessen Frau einem Gericht in Seattle mitgeteilt hat. Sein stolzes Alter ist an sich kein Beweis dafür, dass der Mann den Film nicht illegal aus dem Netz heruntergeladen hat. Allerdings sagte die Witwe, dass ihr Mann dement war und seit fünf Jahren körperlich und geistig nicht mehr in der Lage gewesen sei, einen Computer zu bedienen.
Richter Thomas Zilly gab im Zuge des Falles seine Bedenken zu Protokoll und meinte, dass der mittlerweile Verstorbene bereits zum zweiten Mal (in unterschiedlichen Fällen) für einen Urheberrechtsverstoß verklagt worden ist. Laut TorrentFreak habe Zilly "signifikante Zweifel" zur Genauigkeit der Erfassung der IP-Adressen.
Damit sind auch dutzende weitere Fälle auf Eis gelegt worden, denn für das Gericht stellt eine IP-Adresse alleine keinen ausreichenden Beweis dar. Außerdem will der Richter beispielsweise erfahren, ob eine IP-Adresse gefälscht bzw. getarnt werden kann.
Denn Venice PI, die Besitzer der Urheberrechte an dem Film, haben einen Mann verklagt, der vor kurzem im Alter von 91 Jahren verstorben ist, wie dessen Frau einem Gericht in Seattle mitgeteilt hat. Sein stolzes Alter ist an sich kein Beweis dafür, dass der Mann den Film nicht illegal aus dem Netz heruntergeladen hat. Allerdings sagte die Witwe, dass ihr Mann dement war und seit fünf Jahren körperlich und geistig nicht mehr in der Lage gewesen sei, einen Computer zu bedienen.
Richter Thomas Zilly gab im Zuge des Falles seine Bedenken zu Protokoll und meinte, dass der mittlerweile Verstorbene bereits zum zweiten Mal (in unterschiedlichen Fällen) für einen Urheberrechtsverstoß verklagt worden ist. Laut TorrentFreak habe Zilly "signifikante Zweifel" zur Genauigkeit der Erfassung der IP-Adressen.
"Fishing-Expedition"
Laut der Einschätzung des Gerichts dürfe der Kläger nicht einzig und alleine auf Basis einer IP-Adresse auf eine "Fishing-Expedition" gehen, die nur dazu gedacht sei, Individuen dazu zu zwingen, Verstöße zuzugeben oder "mit dem Finger auf Familienmitglieder, Freunde, Mieter oder Nachbarn zu zeigen". Der Kläger müsse erst die Plausibilität der Behauptungen beweisen, bevor ein Ausforschungsantrag gestattet wird.Damit sind auch dutzende weitere Fälle auf Eis gelegt worden, denn für das Gericht stellt eine IP-Adresse alleine keinen ausreichenden Beweis dar. Außerdem will der Richter beispielsweise erfahren, ob eine IP-Adresse gefälscht bzw. getarnt werden kann.
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