YouTubes Rechteschutzssystem verfehlt Termin 2006

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[o1]
AFFEMANN am 02.01.07 um 13:10 Uhr
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müsste man dann gebühren an die gema zahlen, wenn man ein video mit nem geschützten lied versieht?? Oo
[re:1]
Dschuls am 02.01.07 um 13:17 Uhr
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@AFFEMANN: Wahrscheinlich wird es einfach verboten, ein lied von einem künstler als begleitung von nem video zu versehen... oder du zahlst halt deine 6.000€ strafe pro sekunde, die das lied als begleitung läuft...
[re:2]
Antiheld am 02.01.07 um 13:19 Uhr
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@AFFEMANN: Man muss doch für jeden Quatsch gebühren zahlen... Sogar für brenner zahlt man eine Abgabe, wegen der geschützten Inhalte, die man dann kopieren kann... Abe rlegal ists trotzdem nicht, ein Rechtsverständnis voller Paradoxen...
[re:3]
rex*05 am 02.01.07 um 13:39 Uhr
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@Antiheld: RICHTIG! Brenner, meines Wissens sogar auf Scanner usw. Man wird regelrecht vorverurteilt indem man eine Abgabe zahlen muss weil ja praktisch direkt angenommen wird, dass man geschütztes Material vervielfältigt. Und wenn man wirklich nur eigene Daten brennt, oder Scannt bezahlt man trotzdem mit. Nunja... Damit muss man heutzutage wohl einfach leben
[re:4]
ScorK am 02.01.07 um 13:41 Uhr
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@AFFEMANN: GEMA Gebühren weiß ich nicht, aber die Plattenfirmen könnten dir unangenehm werden. Der Betreiber der Webseite ballz.de hat die Seite schließen müssen, weil er in einem Clip ein Song eingebaut hatte. Sony hat ihn daraufhin verklagt auf mehrere tausend Euro. Nicht schön sowas.
[re:5]
St1806 am 02.01.07 um 13:44 Uhr
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@AFFEMANN: das Rechtsverständnis geht nur über das Geld. Mehr Geld mehr Recht und andersrum
[o2]
Hitchkock am 02.01.07 um 13:41 Uhr
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So dämlich es klingt aber man könnte theoretisch JEDEN WoW-Video oder CS-/Battlefield-Video Ersteller anprangern und der müsste dann ordentliche Summen an Strafe zahlen, denn er begleitet seinen Clip mit urheberrechtlich geschütztem Material (z.b. System of a Down Mucke bei 30% aller Videos :-) ).........................................................................Traurig aber wahr. Die Abmahnregelungen in Deutschland sind sowieso beispiellos in Europa, hier kann JEDER wegen ALLEM abgemahnt werden, und wenn es nur ein kleiner Forumsavatar oder ein einziges Bildchen aus dem Netz in irgendeinem Post in nem Board ist :-(
[re:1]
Dschuls am 02.01.07 um 13:44 Uhr
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@Hitchkock: nich so schnell... bei vielen CS movies steckt ja richtig geld hinter, die kaufen sich die rechte für die musik... =) wie bei hollywood filmen auch xD nur bisl kleiner halt!
[re:2]
B@uleK am 02.01.07 um 14:48 Uhr
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@dschuls: blabla? in welchem fragmovie steckt denn bitte geld drinn? was du da schreibst ist falsch.
[re:3]
LostSoul am 02.01.07 um 14:53 Uhr
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@Hitchkock: Nein, du kannst nur abmahnen, wenn es berechtigt ist, also ein Recht verletzt wurde und du eine Unterlassung erreichen willst. In jedem anderen Fall, kannst du zwar auch abmahnen, riskierst aber eine negative Feststellungsklage. Dennoch hat das dt. Abmahnsystem durchaus Schwächen, z.B. sollte immer erst eine kostenfreie Unterlassungsaufforderung gefordert sein, bevor eine kostenpflichtige Abmahnung erfolgen kann. Aber das ist ein Problem für sich. Was allerdings auch nicht gut ist, ist, dass sich im Internet jeder denkt, dass er tun und lassen könnte, was er will und mit den Rechten anderen nach Belieben (und das ist meist mit Ignoranz) verfahren zu können. Wenn ich in etwas Arbeit investiert habe, egal ob Bild, Text, Musik, Programm oder was auch immer, will ich halt auch nicht, dass das jemand einfach nutzt, ohne die von mir bestimmten Regeln zu beachten - egal, ob diese im Einzelfall geregelt sind, durch eine Lizenz wie die GPL oder wie auch immer.
[o3]
Rika am 02.01.07 um 19:54 Uhr
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So so... rechtliche Schritte... weil sie eine rein freiwillige Leistung nicht umsetzen? Es ist ja nicht so, daß man irgendwie dazu gezwungen wäre, dafür zu sorgen, daß die Benutzer nur und ausschließlich geprüfte Inhalte einstellen dürften, auch wenn diese Spacken es gerne so darstellen (und die allgemeine Handlungsfreiheit am liebsten schon vorgestern abgeschafft hätten).
[re:1]
LostSoul am 02.01.07 um 20:43 Uhr
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@Rika: Wer eine Leistung anbietet, egal ob umsonst oder gegen Bezahlung, muss die Rechtmäßigkeit gewährleisten. Dies gilt für WinFuture genauso wie für Heise oder auch dich, wenn du einen Service im Internet bereitstellst. Die Handlungsfreiheit, auf die du dich übrigens berufst, ist durch (Grundrechts-)Schranken, nämlich durch einfache und qualifizierte Gesetze, sowieso eingeschränkt - genau aus dem Grund, kannst du auch nicht einfach jemandem auf die Nase hauen.
[o4]
macing am 02.01.07 um 21:05 Uhr
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WO WIRD DAS ENDEN? ich darf bald nicht mehr Sony sagen oder den Song pfeifen weil man da grad verklagt wird oder hingerichtet Oo
[re:1]
S!nCE am 03.01.07 um 00:26 Uhr
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@macing: Ein bisschen drastisch oder? :) ________ @nim: Kleiner Schreibfehler im 3. Absatz: .... dürften auch "bei der Verhandlungen" mit der Musik- und Filmindustrie hinderlich sein, ...
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