EU-Roaming: Bei O2 nicht immer automatisch - Firma fängt Klage
Aus dem Geplänkel zwischen Verbraucherschützern und der Telefonica über die richtige Umsetzung der neuen Roaming-Regeln im Mobilfunk wird jetzt ein handfester Streit. Da beide Seiten auf ihren gegenläufigen Einschätzungen beharren, landet die Sache nun vor Gericht.
Infografik: Deutsches Mobilfunknetz ist spitze
Für das Roaming in Mobilfunknetzen in anderen EU-Staaten dürfen seit Mitte Juni keine gesonderten Gebühren mehr erhoben werden. Bei der Telefonica-Marke O2 muss der Kunde dafür aber in einen EU-Roaming-Tarif gewechselt sein. Das allerdings ist problemlos möglich: Wer eine SMS an den Netzbetreiber schickt, wird automatisch umgestellt. Auch über die O2-App ist das möglich.
Während man sich bei der Telefonica auf die Position zurückzieht, dass dies im Einklang mit den hiesigen Regularien zu der neuen EU-Verordnung stehe, sieht man das auf Seiten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) anders. Demnach liest man aus den EU-Vorgaben heraus, dass die neuen Roaming-Vorschriften direkt allgemeine Gültigkeit haben müssten.
Der VZBV hatte bereits versucht, Telefonica mit einer Abmahnung zu einem anderen Verhalten zu bringen. Das nutzte allerdings nichts. "Nach einer erfolglosen Abmahnung wird der VZBV deshalb nun gerichtliche Schritte gegen O2 einleiten", so Dünkel. Denn letztlich versteht man die Richtlinie so, dass Nutzer ohne eigenes Zutun ins EU-Ausland reisen können und von dort zu den gleichen Konditionen telefonieren können sollten, wie im heimischen Netz. Da dies vermutlich auch bei den Kunden so angekommen sein dürfte, könnte es aktuell passieren, dass O2-Kunden im Urlaub bereits das Roaming nutzten, ohne sich zuvor bei O2 gemeldet zu haben. Hier könnten dann entsprechende Kosten verlangt werden.
Infografik: Deutsches Mobilfunknetz ist spitze
Für das Roaming in Mobilfunknetzen in anderen EU-Staaten dürfen seit Mitte Juni keine gesonderten Gebühren mehr erhoben werden. Bei der Telefonica-Marke O2 muss der Kunde dafür aber in einen EU-Roaming-Tarif gewechselt sein. Das allerdings ist problemlos möglich: Wer eine SMS an den Netzbetreiber schickt, wird automatisch umgestellt. Auch über die O2-App ist das möglich.
Während man sich bei der Telefonica auf die Position zurückzieht, dass dies im Einklang mit den hiesigen Regularien zu der neuen EU-Verordnung stehe, sieht man das auf Seiten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) anders. Demnach liest man aus den EU-Vorgaben heraus, dass die neuen Roaming-Vorschriften direkt allgemeine Gültigkeit haben müssten.
Abmahnung brachte nichts
"EU-Roaming gilt aus Sicht des VZBV automatisch und nicht erst, wenn Verbraucher ihren Telefonanbieter darum bitten. Wir sehen uns darin durch öffentliche Erklärungen der Europäischen Kommission bestätigt", erklärte Heiko Dünkel, Rechtsreferent bei dem Verbraucherschutz-Verband.Der VZBV hatte bereits versucht, Telefonica mit einer Abmahnung zu einem anderen Verhalten zu bringen. Das nutzte allerdings nichts. "Nach einer erfolglosen Abmahnung wird der VZBV deshalb nun gerichtliche Schritte gegen O2 einleiten", so Dünkel. Denn letztlich versteht man die Richtlinie so, dass Nutzer ohne eigenes Zutun ins EU-Ausland reisen können und von dort zu den gleichen Konditionen telefonieren können sollten, wie im heimischen Netz. Da dies vermutlich auch bei den Kunden so angekommen sein dürfte, könnte es aktuell passieren, dass O2-Kunden im Urlaub bereits das Roaming nutzten, ohne sich zuvor bei O2 gemeldet zu haben. Hier könnten dann entsprechende Kosten verlangt werden.
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Christian Kahle
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