5G: ITU legt Anforderungen für zukünftigen Mobilfunk-Standard fest
Bereits am heutigen Tag präsentieren die ersten Hersteller neue Smartphones und Tablets auf dem Mobile World Congress in Barcelona. Doch der Schwerpunkt der Messe liegt nicht nur auf neuer Hardware: Auch aktuelle Entwicklungen des neuen Mobilfunk-Standards 5G spielen eine entscheidende Rolle.
Doch was sich eigentlich hinter dem LTE-Nachfolger verbirgt, ist weitestgehend unklar. Ein einheitlicher Standard wird derzeit noch entwickelt. Die International Transmission Union (ITU) hat nun zentrale Anforderungen für den neuen Netzstandard 5G festgelegt. Ein von der Organisation vorgelegter Bericht kann bereits öffentlich eingesehen werden. Wie unter anderem auch Ausdroid berichtet hat, geht dies aus einer Pressemeldung der ITU hervor. Bei Einführung der neuen Mobilfunk-Technologie sollen einzelne Nutzer Geschwindigkeiten von etwa 100 Megabit pro Sekunde im Downstream und 50 Megabit pro Sekunde im Upstream erreichen. Im Vergleich zum aktuellen Mobilfunk-Standard LTE (4G) soll die Latenz mit vier Millisekunden deutlich geringer ausfallen.
Übersicht zur Entwicklung eines 5G-Standards
Eine weitere Anforderung ist es, dass ein einzelner Funkmast mindestens 20 Gigabit pro Sekunde im Downstream sowie 10 Gigabit pro Sekunde im Upstream zur Verfügung stellt, wobei dieser außerdem bis zu einer Million Geräte auf einem Quadratkilometer versorgen können soll. Auch für den Einsatz in Hochgeschwindigkeitszügen soll sich 5G eignen: Eine Versorgung muss auch dann noch gewährleistet werden, wenn sich der Nutzer mit einer Geschwindigkeit von 500 Kilometer pro Stunde bewegt.
Übersicht zur Entwicklung eines 5G-Standards
Eine weitere Anforderung ist es, dass ein einzelner Funkmast mindestens 20 Gigabit pro Sekunde im Downstream sowie 10 Gigabit pro Sekunde im Upstream zur Verfügung stellt, wobei dieser außerdem bis zu einer Million Geräte auf einem Quadratkilometer versorgen können soll. Auch für den Einsatz in Hochgeschwindigkeitszügen soll sich 5G eignen: Eine Versorgung muss auch dann noch gewährleistet werden, wenn sich der Nutzer mit einer Geschwindigkeit von 500 Kilometer pro Stunde bewegt.
Entwurf ist noch nicht final
Final ist dieser Entwurf allerdings noch nicht. Erst im November soll die ITU ein Treffen veranstalten, bei dem die Anforderungen unterschrieben und somit endgültig festgelegt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht noch die Möglichkeit, einzelne Passagen abzuändern. Ein einheitliches 5G-Mobilfunknetz soll frühestens im Jahr 2020 in Betrieb genommen werden. Die kommerzielle Einführung wird vermutlich erst einige Zeit später erfolgen. Bis dahin wird man wohl noch weiterhin mit dem derzeitigen LTE-Netzwerk auskommen müssen. Für viele Nutzer ist das noch kein Problem: Die hierzulande angebotenen Tarife mit den üblicherweise mickrigen Datenvolumina machen den Geschwindigkeitsvorteil von 5G sowieso noch bedeutungslos.
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