Mark Zuckerberg will Hunderte zum Landverkauf auf Hawaii zwingen
Zuckerberg zahlte für den Erwerb einer Fläche von rund 280 Hektar vor zwei Jahren immerhin rund 100 Millionen Dollar. Das Land liegt natürlich am Ozean und präsentiert sich als das typische paradiesische Hawaii, das man aus Urlaubskatalogen kennt. Vor langer Zeit wurde dort Zuckerrohr angebaut. Das ist aber schon lange Geschichte und es blieb nur der Name der "Kahu`aina-Plantage" bestehen.
Das Problem besteht nun darin, dass Zuckerbergs Besitz keine durchgehende Fläche ist. Mittendrin liegen verschiedene Parzellen, die sich noch im Besitz anderer Personen befinden. Und diese haben im Zweifelsfall natürlich das Recht, sich jederzeit über die Ländereien des Internet-Milliardärs zu bewegen, um auf ihr eigenes Land zu kommen, berichtet der Honolulu Star Advertiser.
Dass der Landbesitz auf der Insel stark fragmentiert ist, hat seinen Grund in der Geschichte. Im Zuge diverser Umbrüche im damaligen Königreich Hawaii wurde Mitte des 19. Jahrhunderts erstmals privater Landbesitz auf den Inseln möglich. Die fraglichen Grundstücke, die Zuckerberg nun haben will, gehören in vielen Fällen noch immer den Nachfahren der damaligen Ureinwohner und manchmal auch den Nachkommen von Plantagenarbeitern, die sich später ein eigenes Stück Boden kauften.
Aufgrund dieser Lage ist es auf Hawaii relativ üblich, dass im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens die heutigen Besitzverhältnisse geklärt und brachliegende Ländereien vom Gericht dann an einen meistbietenden Interessenten veräußert werden. Der Facebook-Eigner beruft sich hier auf das Rechtsmittel "quiet title and partition". Wenn ein Richter der Klage nachgibt, sind die Grundstücksbesitzer zum Verkauf ihres Landes gezwungen. Sofern kein höheres Gebot vorliegt, dürfte Zuckerberg dann zum neuen Eigentümer der Grundstücke werden. Käme Zuckerberg mit seiner Klage durch, würden die bisherigen Besitzer ihren Anspruch auf das Land verlieren und wären so gezwungen die Offerte des Höchstbietenden anzunehmen. Die eingehende Summe wird dann an die bekannten Erben aufgeteilt.
Im aktuellen Fall hat Zuckerberg über seine Firmen, die das Land auf Hawaii verwalten, daher nun offiziell Klage gegen mehrere hundert Grundbesitzer eingereicht. Es dürfte in der nächsten Zeit also wohl eine ganze Reihe von Personen geben, die überhaupt erst einmal darüber informiert werden, dass sie noch Rechte an Land auf der Insel haben - und diese dann irgendwann durch die Zustellung eines Schecks verlieren.
Das Problem besteht nun darin, dass Zuckerbergs Besitz keine durchgehende Fläche ist. Mittendrin liegen verschiedene Parzellen, die sich noch im Besitz anderer Personen befinden. Und diese haben im Zweifelsfall natürlich das Recht, sich jederzeit über die Ländereien des Internet-Milliardärs zu bewegen, um auf ihr eigenes Land zu kommen, berichtet der Honolulu Star Advertiser.
Dass der Landbesitz auf der Insel stark fragmentiert ist, hat seinen Grund in der Geschichte. Im Zuge diverser Umbrüche im damaligen Königreich Hawaii wurde Mitte des 19. Jahrhunderts erstmals privater Landbesitz auf den Inseln möglich. Die fraglichen Grundstücke, die Zuckerberg nun haben will, gehören in vielen Fällen noch immer den Nachfahren der damaligen Ureinwohner und manchmal auch den Nachkommen von Plantagenarbeitern, die sich später ein eigenes Stück Boden kauften.
Es ist kompliziert
Allerdings wäre es vereinfacht zu sagen, dass hier nun der große Milliardär aus Kalifornien gerichtlich gegen kleine traditionelle Grundstückseigner zu Felde zieht. Einige Parzellen gehören nach mehreren Generationen teils einer ganzen Reihe von Erben, die manchmal gar nicht wissen, dass sie Land auf der Insel besitzen - oder auch selbst schon wieder verstorben sind. Da ist es für einen Interessenten einfach zu kompliziert, alle Anteilseigner an einem Grundstück ausfindig zu machen und ihnen ein Angebot zu unterbreiten.Aufgrund dieser Lage ist es auf Hawaii relativ üblich, dass im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens die heutigen Besitzverhältnisse geklärt und brachliegende Ländereien vom Gericht dann an einen meistbietenden Interessenten veräußert werden. Der Facebook-Eigner beruft sich hier auf das Rechtsmittel "quiet title and partition". Wenn ein Richter der Klage nachgibt, sind die Grundstücksbesitzer zum Verkauf ihres Landes gezwungen. Sofern kein höheres Gebot vorliegt, dürfte Zuckerberg dann zum neuen Eigentümer der Grundstücke werden. Käme Zuckerberg mit seiner Klage durch, würden die bisherigen Besitzer ihren Anspruch auf das Land verlieren und wären so gezwungen die Offerte des Höchstbietenden anzunehmen. Die eingehende Summe wird dann an die bekannten Erben aufgeteilt.
Im aktuellen Fall hat Zuckerberg über seine Firmen, die das Land auf Hawaii verwalten, daher nun offiziell Klage gegen mehrere hundert Grundbesitzer eingereicht. Es dürfte in der nächsten Zeit also wohl eine ganze Reihe von Personen geben, die überhaupt erst einmal darüber informiert werden, dass sie noch Rechte an Land auf der Insel haben - und diese dann irgendwann durch die Zustellung eines Schecks verlieren.
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