Rechte Hetze auf Facebook:
NPD-Sympathisant muss zehn Monate in Haft
"Dreckszeug", "Ratten", "Viehzeug": So betitelte ein 47-jähriger Mann aus der Nähe von Oldenburg auf Facebook Flüchtlinge - wobei das noch die harmlosen Beleidigungen waren. Seine Hetze auf Facebook bringt den vorbestraften Mann jetzt für zehn Monate ins Gefängnis.
Vor Gericht musste sich der Mann nun wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. In der Zeit zwischen Oktober vergangenen Jahres bis Januar diesen Jahres soll der Mann immer wieder mit radikalen Sprüchen gegen Flüchtlinge und Ausländer allgemein bei Facebook gehetzt haben. Bilder mit Hakenkreuzen kamen dabei ebenso zum Einsatz.
Mehr dazu: Facebook-Bericht: Doppelt so viele Hasskommentare & Co. gesperrt
Das Amtsgericht Oldenburg blieb mit der Strafe nun bei der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Haftstrafe wurde aufgrund der Vorgeschichte des Mannes nicht zur Bewährung ausgesetzt. Zum einen ist er mehrfach vorbestraft, heißt es in einem Bericht des NDR, zum anderen stand er noch unter Bewährung. Die Richter mussten daher annehmen, dass er wieder straffällig wird, in solchen Fällen wird eine Bewährungsfrist unmöglich.
Tipp für die NPD
Zudem äußerte sich der Verurteilte auf einer NPD-Fanseite mit dem Hinweis, die Partei möge doch einfach die Konzentrationslager wieder reaktivieren, um die "Flüchtlingsproblematik wieder in den Griff" zu bekommen. Ansonsten müssten sich die Deutschen weiter mit einem "Abschaum von Invasoren" herumplagen.Facebook löscht
Schließlich wurde er für mehrere seiner Aussprüche bei Facebook angezeigt und muss sich nun verantworten. Interessant wäre zu erfahren, wie es zu der Aufdeckung der Straftat gekommen ist. Denn bislang ist es vielmehr das verantwortungsvolle Handeln von Mitbürgern, die solche rechte Hetze bei Facebook bei der Polizei selbst zur Anzeige bringen. Facebook selbst löscht zwar Hasskommentare, man hört aber wenig über entsprechende Anzeigen, die vom Netzwerk gestellt werden.Mehr dazu: Facebook-Bericht: Doppelt so viele Hasskommentare & Co. gesperrt
Das Amtsgericht Oldenburg blieb mit der Strafe nun bei der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Haftstrafe wurde aufgrund der Vorgeschichte des Mannes nicht zur Bewährung ausgesetzt. Zum einen ist er mehrfach vorbestraft, heißt es in einem Bericht des NDR, zum anderen stand er noch unter Bewährung. Die Richter mussten daher annehmen, dass er wieder straffällig wird, in solchen Fällen wird eine Bewährungsfrist unmöglich.
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