Olympia-Veranstalter: Nur Sponsoren dürfen "Sommer" sagen
Als gerade Meldungen die Runde machten, dass die olympischen Verbände die Verwendung des Hashtags "#Rio2016" reglementieren wollen, war gerade einmal die Spitze des Eisberges zu sehen. Wie sich inzwischen zeigt, werden wohl auch wir als Technik-Redaktion kaum davor gefeit sein, die vermeintlichen Rechte der Veranstalter zu verletzen.
Die gute Nachricht: Wenn ihr als private Nutzer im Netz unterwegs seid, dürft ihr weiterhin schreiben, was und wo ihr wollt (gemäß der ohnehin geltenden Regeln, versteht sich). Anders sieht das hingegen aus, wenn man im gewerblichen Kontext unterwegs ist. Gehört man nicht zum erlauchten Kreis der Sponsoren, darf man dann nach dem Willen der Veranstalter eine ganze Reihe von Begriffen nicht verwenden - nicht nur in der eigenen Werbung, sondern auch auf Social Media-Kanälen.
Festgehalten ist das in der so genannten "Regel 40" der Olympic Charter, zu der der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) ein erklärendes Informationsblatt veröffentlichte, auf das der Grünen-Bundestagsabgeordnete Malte Spitz jetzt hinwies. Demnach wird kommerziellen Organisationen - das sind rechtlich nicht nur Firmen, sondern auch Freiberufler und auch Blog-Betreiber, die beispielsweise Google-Werbung einbinden, um ihren Server zu finanzieren - nicht nur die Verwendung des offiziellen Hashtags untersagt, sondern auch eine ganze Reihe von Begriffen, die irgendwie in Verbindung mit der Veranstaltung gebracht werden können.
Nimmt man den Leitfaden wörtlich, könnten wir theoretisch wohl auch Probleme bekommen, wenn wir auf unserem Facebook-Kanal in den nächsten Wochen über die Farb-Varianten eines neuen Smartphones berichten wollen. Die Einschränkungen umfassen dabei allerdings nicht nur Inhalte, die ein Unternehmen selbst einstellt. Laut dem Dokument dürften wir über unseren Twitter-Account @WinFuture auch keinen Tweet retweeten, der in irgendeinem Bezug zu der Veranstaltung steht.
Festgehalten ist das in der so genannten "Regel 40" der Olympic Charter, zu der der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) ein erklärendes Informationsblatt veröffentlichte, auf das der Grünen-Bundestagsabgeordnete Malte Spitz jetzt hinwies. Demnach wird kommerziellen Organisationen - das sind rechtlich nicht nur Firmen, sondern auch Freiberufler und auch Blog-Betreiber, die beispielsweise Google-Werbung einbinden, um ihren Server zu finanzieren - nicht nur die Verwendung des offiziellen Hashtags untersagt, sondern auch eine ganze Reihe von Begriffen, die irgendwie in Verbindung mit der Veranstaltung gebracht werden können.
Sommer ist ein verbotenes Wort
Dabei beschränkt man sich keineswegs auf Bezeichnungen, die einen eindeutigen Bezug haben, wie etwa Olympische Spiele, Deutsche Olympiamannschaft oder Rio 2016. Untersagen will man auch die Verwendung von Wörtern wie Spiele, Sommer, Gold, Silber, Bronze oder Podest. Und auch der Name des Austragungsortes "Rio de Janeiro" ist bis Ende August geschützt - doof für Reisebüros, die vielleicht zum nächsten Karneval einladen wollen.Nimmt man den Leitfaden wörtlich, könnten wir theoretisch wohl auch Probleme bekommen, wenn wir auf unserem Facebook-Kanal in den nächsten Wochen über die Farb-Varianten eines neuen Smartphones berichten wollen. Die Einschränkungen umfassen dabei allerdings nicht nur Inhalte, die ein Unternehmen selbst einstellt. Laut dem Dokument dürften wir über unseren Twitter-Account @WinFuture auch keinen Tweet retweeten, der in irgendeinem Bezug zu der Veranstaltung steht.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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