Apple darf die Marke iPhone in China nicht exklusiv beanspruchen
Der chinesische Markt ist für den Computerkonzern Apple zwar eine der größten Einnahmequellen, birgt aber auch diverse Probleme. Eines kommt nun noch dazu: Das Unternehmen verfügt hier nicht mehr länger über die Exklusivrechte an der Verwendung des Begriffs "iPhone".
Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits mit der Firma Xintong Tiandi, die seit einiger Zeit ebenfalls diverse Produkte unter diesem Namen vertreibt. Apple versuchte dagegen natürlich gerichtlich vorzugehen, unterlag in den ersten Instanzen aber. Nun kam der Fall vor den Obersten Gerichtshof, der die Klage Apples aber abwies und somit die bisherigen Urteile bestätigte.
Xintong Tiandi hatte sich den Namen iPhone im Jahr 2007 als Marke eintragen lassen, als Apple gerade sein erstes Smartphone auf den Markt brachte. Der kalifornische Computerkonzern blockte die Marke zwar schon fünf Jahre zuvor bei der zuständigen Behörde - allerdings nur für das Segment der Computer-Produkte.
Laut den Ausführungen der Gerichte, könne Apple jetzt nicht mehr gegen den Markeneintrag von Xintong Tiandi vorgehen. Dafür hätte der Konzern nachweisen müssen, dass die eigene Marke schon allgemein mit dem Unternehmen assoziiert wurde, als der Prozessgegner sich seine eigenen Rechte sicherte. Da Apple aber erst im Jahr 2009 das erste iPhone in China in den Handel brachte, war dies nicht möglich.
Xintong Tiandi wird also weiterhin seine Produkte mit aufgedrucktem iPhone-Schriftzug verkaufen dürfen - zumindest in China. Mit der Marke sind unter anderem Schutzhüllen für Mobiltelefone und Pässe sowie Geldbörsen versehen.
Dies zeigt einmal mehr, wie kompliziert es für westliche Unternehmen ist, die Fallstricke des chinesischen Marktes zu umschiffen. Diese Erfahrung musste aber auch Apple in der Vergangenheit schon mehrfach machen - etwa in einem anderen Markenrechtsstreit um den Namen "iPad" vor einigen Jahren oder aber auch in Form kompletter Kopien von Apple Stores.
Xintong Tiandi hatte sich den Namen iPhone im Jahr 2007 als Marke eintragen lassen, als Apple gerade sein erstes Smartphone auf den Markt brachte. Der kalifornische Computerkonzern blockte die Marke zwar schon fünf Jahre zuvor bei der zuständigen Behörde - allerdings nur für das Segment der Computer-Produkte.
Laut den Ausführungen der Gerichte, könne Apple jetzt nicht mehr gegen den Markeneintrag von Xintong Tiandi vorgehen. Dafür hätte der Konzern nachweisen müssen, dass die eigene Marke schon allgemein mit dem Unternehmen assoziiert wurde, als der Prozessgegner sich seine eigenen Rechte sicherte. Da Apple aber erst im Jahr 2009 das erste iPhone in China in den Handel brachte, war dies nicht möglich.
Xintong Tiandi wird also weiterhin seine Produkte mit aufgedrucktem iPhone-Schriftzug verkaufen dürfen - zumindest in China. Mit der Marke sind unter anderem Schutzhüllen für Mobiltelefone und Pässe sowie Geldbörsen versehen.
Dies zeigt einmal mehr, wie kompliziert es für westliche Unternehmen ist, die Fallstricke des chinesischen Marktes zu umschiffen. Diese Erfahrung musste aber auch Apple in der Vergangenheit schon mehrfach machen - etwa in einem anderen Markenrechtsstreit um den Namen "iPad" vor einigen Jahren oder aber auch in Form kompletter Kopien von Apple Stores.
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